Für die Honorarverteilung ab dem 1. Januar 2025 hat die Vertreterversammlung der KV Sachsen auf der Grundlage von § 87b SGB V nach Durchführung des Verfahrens der Benehmensherstellung mit den Verbänden der Krankenkassen in Sachsen angepasste Honorarverteilungsregelungen beschlossen.
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