Bei der Abrechnung der neuen Hybrid-DRG-Leistungen neigt sich die Übergangsperiode 2024 dem Ende zu.
Die für das Jahr 2024 geltende Übergangsregelung, welche eine Abrechnung der Leistungen der Hybrid-DRG mittels Abrechnungsziffer über den bekannten Abrechnungsweg der KV Sachsen, d. h. im Zuge der Quartalsabrechnung, ermöglichte, läuft zum 31. Dezember 2024 aus. Somit können nur noch Leistungen aus dem Quartal IV/2024 mittels Quartalsabrechnung eingereicht werden.
Mit Beginn des Jahres 2025 haben Sie natürlich weiterhin die Möglichkeit, Ihre Hybrid-DRG-Leistungen einfach über das Mitgliederportal der KV Sachsen zur Abrechnung zu bringen. Dabei hat die KV Sachsen eine neue Abrechnungsstrecke etabliert. Hier kommt eine Web-Applikation mit bereits integriertem Grouper zum Einsatz. Dieser hilft Ihnen bei der Bestimmung, ob es sich bei Ihrem Eingriff um einen Hybrid-DRG handelt oder nicht. Ist dies der Fall, können Sie einfach und unkompliziert Ihre Abrechnung jederzeit, auch unterquartalig, auf den Weg bringen und den Abrechnungsstatus einsehen. Die KV Sachsen macht Ihre Ansprüche gegenüber der Krankenkasse geltend, um Ihnen anschließend zeitnah Ihr Honorar auszuzahlen.
Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen nur möglich ist, wenn Sie die KV Sachsen explizit damit beauftragt haben. Den Beauftragungsvertrag finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen unter dem Stichwort „Hybrid-DRG“.
Wenn Sie sich für die Abrechnung von Hybrid-DRG über die KV Sachsen interessieren und Fragen haben, wenden Sie sich gern an den Fachbereich Leistungsabrechnung. Weiterhin plant die KV Sachsen, Online-Schulungen anzubieten, um Ihnen die neue Hybrid-DRG-Abrechnungsstrecke zu zeigen. Dazu werden Sie in gesonderter Form eingeladen.
Fachbereich Honorar- und Abrechnungssteuerung/woh