Überblick über Möglichkeiten, Chancen und Anforderungen der Förderung

Im Rahmen der MGV-Vereinbarung wurde die Förderung teleophthalmologischer Leistungen vereinbart.

Um zukünftig mehr Patienten mit qualitätsgesicherten teleophthalmologischen Leistungen versorgen zu können, hat sich die KV Sachsen mit den LVSK auf diese Förderung verständigt. Um gleichzeitig eine zeitliche Entlastung bei den Augenärzten zu schaffen, soll ein Großteil der Leistungserbringung an nichtärztliches Personal delegiert werden.

Eine Informationsveranstaltung zur Förderung findet am

Montag, den 28. Oktober 2024 um 18:00 Uhr in der KV Sachsen am Standort Dresden statt.

Im Rahmen dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und Chancen der Förderung geben.

Weiterhin werden wir auf die technischen und organisatorischen Anforderungen eingehen, die für die Durchführung teleophthalmologischer Leistungen im Rahmen der Förderung erforderlich sind. Herr Dr./Univ. Skopje Simo Murovski steht an diesem Tag mit seinen Erfahrungen und Kenntnisse bereit und für einen direkten Austausch zur Verfügung.

FB Honorar- und Abrechnungssteuerung /kre