Aufgrund der Seltenheit invasiver Meningokokken-Erkrankungen der Serotypen A, C , W und Y wird die allgemeine Impfung von Säuglingen und Kleinkindern sowohl mit dem Meningokokken-C Monoimpfstoff als auch mit dem Meningokokken-ACWY Kombinationsimpfstoff nicht mehr empfohlen. Bitte beginnen Sie keine neuen Impfserien mehr!
Bundesweite Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Am 30. Oktober 2025 hat die STIKO am Robert Koch-Institut im Epidemiologischen Bulletin 44/2025
eine Empfehlung für die quadrivalente MenACWY-Impfung für alle Personen im Alter von 12–14 Jahren (Nachholimpfungen bis zum Alter von < 25 Jahren) veröffentlicht und zeitgleich
die Empfehlung für die MenC-Standardimpfung für Kleinkinder im Alter von ≥ 12 Monaten beendet.
Beide Empfehlungen wurden noch nicht in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) berücksichtigt und haben demnach noch keinen Einfluss auf die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Grundimmunisierung gegen MenC als Standardimpfung im Alter von 12 Monaten ist bis zum Inkrafttreten dieser Änderung in der SI-RL weiterhin zu Lasten der GKV möglich.
Die Verordnung des MenACWY-Impfstoffes für alle Personen im Alter von 12–14 Jahren als Sprechstundenbedarf und die Abrechnung der ärztlichen Leistung über die KV Sachsen sind erst möglich, wenn die Verordnungs- sowie Abrechnungsmodalitäten in der Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen geregelt wurden. Das heißt, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Impfstoff auf einem Privatrezept verordnet werden muss und die ärztliche Leistung nach GOÄ abzurechnen ist.
Wir werden entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im 1. Quartal 2026, erneut informieren. Die aktuellen Änderungen finden Sie auch immer in der Gesamtübersicht Schutzimpfungen.
Empfehlungen der sächsischen Impfkommission (SIKO)
Die öffentlichen Impfempfehlungen des Freistaat Sachsens wurden bisher in der allgemeinen Impfempfehlung der SIKO E1 veröffentlicht. Die E1 gilt nur noch bis zum 31.12.2025. Ab 01.01.2026 werden die öffentlichen Impfempfehlungen des Freistaat Sachsens in der Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (VwV Schutzimpfungen) veröffentlicht: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19788-VwV-Schutzimpfungen
Die bisherige E1 enthielt die Impfung von Säuglingen ab dem 3. Lebensmonat mit einem MenACWY/C Impfstoff. Mit dem Wegfall dieser öffentlichen Impfempfehlung ab 01.01.2026 entfällt auch die Staatshaftung für Impfschäden nach § 24 SGB XIV. Aufgrund dessen haben einige Krankenkassen ihre Satzungsleistungen eingeschränkt. Bitte beginnen Sie keine neuen MenACWY/C Impfserien für Säuglinge mehr!
Ab 01.01.2026 bis zum Inkrafttreten der SI-RL (mit den Regelungen zum Wegfall der MenC-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder) gilt hierzu:
| Indikationen / Empfehlungen | Kassengültigkeit | Abrechnungsnummer
| Verordnung Impfstoff zu Lasten | |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Säuglinge vom 3. bis 12. Lebensmonat (Serogruppe C) | AOK PLUS | 89114S | AOK PLUS |
| 2 | Säuglinge ab dem 3. Lebensmonat, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Serogruppen C oder ACWY) | IKK classic | ||
| 3 | Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 5. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Serogruppe B) | AOK PLUS, BARMER, DAK-Gesundheit, Knappschaft | 89114Z | AOK PLUS |
Bitte berücksichtigen Sie bei der Impfplanung, dass die Satzungsleistung 1 der AOK PLUS und die Satzungsleistung 2 der IKK classic mit dem Inkrafttreten der SI-RL (mit den Regelungen zum Wegfall der MenACWY/C Impfung für Säuglinge und Kleinkinder) ebenfalls entfallen werden. Die Impflinge sind ab 01.01.2026 über den Wegfall der öffentlichen Impfempfehlung gesondert aufzuklären.
Angefangene Impfserien mit MenACWY/C-Impfstoff können noch 2 Quartale (Ersatzkassen und Knappschaft bis 30.06.2026) mit Impfstoff aus dem Sprechstundenbedarf unter Verwendung der Abrechnungsziffer 89114S vervollständigt werden.
Ihr Ansprechpartner
Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe
0351 8290-70410
arzneimittel@kvsachsen.de
– Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe / Jac –