Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) fordert das Bundesgesundheitsministerium in seiner Funktion als Rechtsaufsicht nachdrücklich auf, die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten umgehend zu stoppen.

Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung ist heute höher als je zuvor. Ein solcher Beschluss stellt eine erhebliche Geringschätzung der in Sachsen tätigen Behandelnden dar und trifft zugleich die Versorgung der Patientinnen und Patienten unmittelbar.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte am 11. März gegen die Stimmen der ärztlichen und psychotherapeutischen Vertreter beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab dem 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu reduzieren.

Für jede einzelne psychotherapeutische Praxis bedeutet die geplante Kürzung größere Einnahmeverluste. Damit wird die wirtschaftliche Existenz vieler ambulanter Praxen leichtfertig gefährdet – und das in einer Berufsgruppe, die bereits jetzt zu den am niedrigsten vergüteten gehört. Neben der Abwertung der fachlichen Arbeit wird auch der gesellschaftliche Nutzen der Psychotherapie verkannt. Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Eine frühzeitige psychotherapeutische Behandlung leistet einen entscheidenden Beitrag dazu, Menschen ein selbstbestimmtes und psychisch stabiles Leben zu ermöglichen.

„Psychotherapie ist kein Luxus, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung. Wer hier kürzt, gefährdet nicht nur die Existenz der Praxen, sondern auch die Stabilität unserer Gesellschaft insgesamt“, betont der Vorstandsvorsitzende Dr. med. Stefan Windau.

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V.i.S.d.P.: Dr. med. Stefan Windau
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen