Zur Kooperation von Ärzten/Psychotherapeuten und Jugendämtern bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt ab dem 1. Juli 2025 eine neue Vereinbarung.

Werden bei Früherkennungsuntersuchungen oder der Behandlung Familienangehöriger Indizien für einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erkennbar, bietet die Vereinbarung mit dem zugehörigen Ablaufschema Unterstützung bei der Vorgehensweise. Zur Hilfe bei der Gefährdungseinschätzung besteht ein Anpsruch auf eine Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (Kinderschutzkraft).

Folgende Leistungen sind im Rahmen der neuen Vereinbarung gemäß EBM ab 1. Juli 2025 berechnungsfähig:

GOP 01681 (102 Punkte, einmal im Behandlungsfall)

Erstellung und Übermittlung der Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt gemäß des Meldebogens des Jugendamtes mit mindestens

  • Beschreibung der Anhaltspunkte und Darstellung der Beobachtungen

  • Beschreibung ggf. bereits erfolgter Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung

  • Angaben zum ggf. bereits erfolgten Einbezug weiterer Stellen

Bei einem elektronischen Austausch ist auf eine datenschutzkonforme Übermittlung (z. B. durch eine Verschlüsselung der E-Mail oder eine Pseudonymisierung der Daten) zu achten.

GOP 01682 (128 Punkte, je vollendete 10 Minuten, achtmal im Behandlungsfall)

  • vom Jugendamt initiierte.Fallbesprechung

  • persönlich, telefonisch oder im Rahmen einer Videofallkonferenz

Mit der Vereinbarung auf der Grundlage von Paragraph 73c SGB V wollen die KV Sachsen und die Kommunalen Spitzenverbände zu einer Verbesserung des Kinderschutzes beitragen.

An den intensiven Verhandlungen waren neben den Vertragspartnern Vertreter des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, eines Jugendamtes sowie der Landeskoordinierungsstelle Medizinischer Kinderschutz.beteiligt.

Infobox

Die Vereinbarung sowie das Ablaufschema finden Sie unter:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Verträge A-Z > Kindeswohl Zusammenarbeit mit den Jugendämtern

Die Kontaktdaten der Jugendämter sowie das jeweilige Meldeformular finden Sie auf der Internetpräsenz der Landeskoordinierungsstelle Medizinischer Kinderschutz bei der SLÄK unter

www.kinderschutzmedizin-sachsen.de > Kinderschutz an Kliniken in der Niederlassung > Kinderschutz in der Niederlassung > Jugendämter

Die Kontakte der „Insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (Kinderschutzkräfte), die bei der Gefährdungseinschätzung helfen können, sind einsehbar unter

www.kinderschutzmedizin-sachsen.de > Kinderschutz an Kliniken in der Niederlassung > Kinderschutz in der Niederlassung > Insoweit erfahrene Fachkräfte

Ansprechpartner der Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen sowie eine Auswahl weiterführender Informationsquellen sind ebenfalls auf der Internetpräsenz der Landeskoordinierungsstelle Medizinischer Kinderschutz bei der SLÄK zu finden unter

www.kinderschutzmedizin-sachsen.de

Ansprechpartner:

Fachbereich Leistungsabrechnung

0351 8290-6595

abrechnung@kvsachsen.de

Fachbereich Verträge/sto, Fachbereich Beratung/rit