Zur Kooperation von Ärzten/Psychotherapeuten und Jugendämtern bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt ab dem 1. Juli 2025 eine neue Vereinbarung.
Werden bei Früherkennungsuntersuchungen oder der Behandlung Familienangehöriger Indizien für einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erkennbar, bietet die Vereinbarung mit dem zugehörigen Ablaufschema Unterstützung bei der Vorgehensweise. Zur Hilfe bei der Gefährdungseinschätzung besteht ein Anpsruch auf eine Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (Kinderschutzkraft).
Folgende Leistungen sind im Rahmen der neuen Vereinbarung gemäß EBM ab 1. Juli 2025 berechnungsfähig:
GOP 01681 (102 Punkte, einmal im Behandlungsfall)
Erstellung und Übermittlung der Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt gemäß des Meldebogens des Jugendamtes mit mindestens
Beschreibung der Anhaltspunkte und Darstellung der Beobachtungen
Beschreibung ggf. bereits erfolgter Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung
Angaben zum ggf. bereits erfolgten Einbezug weiterer Stellen
Bei einem elektronischen Austausch ist auf eine datenschutzkonforme Übermittlung (z. B. durch eine Verschlüsselung der E-Mail oder eine Pseudonymisierung der Daten) zu achten.
GOP 01682 (128 Punkte, je vollendete 10 Minuten, achtmal im Behandlungsfall)
vom Jugendamt initiierte.Fallbesprechung
persönlich, telefonisch oder im Rahmen einer Videofallkonferenz
Mit der Vereinbarung auf der Grundlage von Paragraph 73c SGB V wollen die KV Sachsen und die Kommunalen Spitzenverbände zu einer Verbesserung des Kinderschutzes beitragen.
An den intensiven Verhandlungen waren neben den Vertragspartnern Vertreter des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, eines Jugendamtes sowie der Landeskoordinierungsstelle Medizinischer Kinderschutz.beteiligt.
Infobox
Die Vereinbarung sowie das Ablaufschema finden Sie unter:
www.kvsachsen.de > Für Praxen > Verträge A-Z > Kindeswohl Zusammenarbeit mit den Jugendämtern
Die Kontaktdaten der Jugendämter sowie das jeweilige Meldeformular finden Sie auf der Internetpräsenz der Landeskoordinierungsstelle Medizinischer Kinderschutz bei der SLÄK unter
Die Kontakte der „Insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (Kinderschutzkräfte), die bei der Gefährdungseinschätzung helfen können, sind einsehbar unter
Ansprechpartner der Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen sowie eine Auswahl weiterführender Informationsquellen sind ebenfalls auf der Internetpräsenz der Landeskoordinierungsstelle Medizinischer Kinderschutz bei der SLÄK zu finden unter
Dokumente:
Kooperationsvereinbarung Kindeswohl:
Ablaufschema:
Weiterführende Informationen:
Kontakte Jugendämter und Meldeformulare
Kontakte der „Insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (Kinderschutzkräfte)
Fachbereich Verträge/sto, Fachbereich Beratung/rit