Im Rahmen einer Videosprechstunde und in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt können seit dem 17. Dezember 2024 Verordnungen einer Krankenbeförderung ausgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Krankentransport-Richtlinie entsprechend angepasst.
Ergänzend zu den bestehenden Möglichkeiten, wonach bereits die Verordnung von Heilmitteln (Folgeverordnung), Leistungen der häuslichen Krankenpflege, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Videosprechstunde möglich sind, können nun auch Krankenbeförderungsleistungen per Videosprechstunde veranlasst werden.
Folgende Voraussetzungen zur Ausstellung der Verordnung im Rahmen der Videosprechstunde sind zu beachten:
Gesundheitszustand und Mobilitätsbeeinträchtigung des Patienten aus unmittelbar persönlicher Behandlung bekannt
medizinische Verordnungsvoraussetzungen sind erfüllt und bekannt
Verordnung auch ausnahmsweise nach telefonischem Kontakt
Verordnungen können auch in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt erfolgen, sofern keine weiteren relevanten Informationen für die Verordnung erforderlich sind und der aktuelle Gesundheitszustand sowie die Mobilitätsbeeinträchtigung bereits im persönlichen Kontakt oder in einer Videosprechstunde erhoben wurden.
Weitere Verordnungsgrundlagen zur Krankenbeförderung finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen unter:
KV Sachsen > Für Praxen > Verordnungen > weitere Verordnungsbereiche > Krankenbeförderung
Informationen zur Videosprechstunde unter:
KV Sachsen > Für Praxen > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > Videosprechstunde
Fachbereich Veranlasste Leistungen/mau