Verständigung von KV Sachsen und Kassen über praktikables Vorgehen zur Patientenversorgung
Aufgrund häufig wiederkehrender Lieferengpässe bei Arzneimitteln aus dem ophthalmologischen Bereich hat sich die KV Sachsen mit der AOK PLUS und den Landesverbänden der sächsichen Krankenkassen über ein praktikables Vorgehen zur Sicherstellung der Patientenversorgung verständigt.
Besteht für ein Arzneimittel aus dem ophthalmologischen Bereich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein gemeldeter Lieferengpass, ist der Bezug eines Imports unter Beachtung folgender Punkte als Sprechstundenbedarf zulässig:
längstens bis zur vollen Verfügbarkeit der deutschen Fertigarzneimittelware (Grundvoraussetzung: veröffentliche Lieferengpassmeldung beim BfArM unter Berücksichtigung des hinterlegten Datums)
Verordnung nur durch Fachärzte für Augenheilkunde
Einsatz des Einzelimports ist auf das zugelassene diagnostische Anwendungsgebiet des deutschen Fertigarzneimittels begrenzt
Die Bezugsmenge soll sich am Fallaufkommen pro Quartal orientieren. Eine quartalsübergreifende Bevorratung mit Importen ist nicht zulässig. Anfallende Beschaffungskosten sind nicht als Sprechstundenbedarf abrechnungsfähig.
Hinweis
Kein Import von Hylase Dessau
Der Vertrieb von Hylase Dessau wird in Deutschland vollständig eingestellt. Der Wirkstoff Hyaluronidase findet weder in der deutschen noch in den aktuellen europäischen Leitlinien Erwähnung.
Für Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Veranlasste Leistungen.
Weiterführende Informationen:
https://anwendungen.pharmnet-bund.de/lieferengpassmeldungen/faces/public/meldungen.xhtml
Ansprechpartner:
Fachbereich Veranlasste Leistungen
veranlasste-leistungen@kvsachsen.de
Fachbereich Veranlasste Leistungen/ah