Ab 01.04.2026 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein strukturiertes Lungenkrebs-Screening.
Ziel ist es, Tumore bei Risikogruppen mittels Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) in einem frühen Stadium zu entdecken.
Anspruchsberechtigt sind Versicherte zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre aktiv geraucht haben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Verfahren zum Ablauf der Lungenkrebsfrüherkennung festgelegt:
Auswahl der Anspruchsberechtigten durch die Zuweiser: Allgemeinmediziner, Internisten oder Arbeitsmediziner führen mit den anspruchsberechtigten Versicherten ein Beratungs- und Aufklärungsgespräch und überweisen an einen teilnehmenden Radiologen zur Durchführung und Befundung einer Niedrigdosis-CT (LDCT). Für die Zuweisung zur Lungenkrebsfrüherkennung muss keine Genehmigung beantragt werden.
Durchführung der LDCT und Erstbefundung: Die Untersuchung erfolgt durch einen qualifizierten Radiologen mit der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen für das Lungenkrebs-Screening.
Zweitbefundung: Ist das Untersuchungsergebnis kontroll- oder abklärungsbedürftig, so wird ein kooperierender und an einem auf Lungenkrebs spezialisierten Zentrum tätiger Zweitbefunder zur Mitbeurteilung der Aufnahmen hinzugezogen. Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen für das Lungenkrebs-Screening für den Zweitbefunder muss vorab erteilt werden.
Die vorbenannten Leistungen sind durch niedergelassene und ermächtigte Ärzte mit folgenden Voraussetzungen ausführbar:
| Zuweiser | Erstbefunder | Zweitbefunder |
| GOP 01875 und 01876 | GOP 01871, 01872, 01878, 01880 | GOP 01879 und 01881 |
| Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Innere Medizin oder Fachärzte für Arbeitsmedizin | Fachärzte für Radiologie | |
| Nachweis über den Erwerb von Wissen im Bereich der Lungenkrebs-Früherkennung entweder im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt oder durch Fortbildung* (von der Landesärztekammer anerkannt) | Fachkunde im Strahlenschutz sowie letztmalige Aktualisierung (bei bestehender Genehmigung für CT-Leistungen nicht erforderlich) UND | |
Q2-Zertifikat der AG Thoraxdiagnostik der Deutschen Röntgengesellschaft e. V. (DRG) über die Zusatzqualifikation „Lungenkrebsfrüherkennung mit Niedrigdosis-Computertomographie“ ODER | ||
Zeugnis über die Befundung und Dokumentation von mindestens 200 Thorax-CTs im Jahr vor der Antragstellung (vom Vorgesetzten oder als eidesstattliche Erklärung) UND Nachweis einer gemäß den Vorgaben der Bundesärztekammer durchgeführten Fortbildung zum Erwerb von Wissen in der Lungenkrebsfrüherkennung | ||
Kooperationsvereinbarung: Bestätigung, dass kontroll- oder abklärungsbedürftige Befunde mit mindestens einem Zweitbefunder beurteilt werden | Bestätigung des Arztes über die Tätigkeit in einer Einrichtung, die auf die Untersuchung und Behandlung von Lungenkrebs gemäß § 43 Abs. 4 KFE-RL spezialisiert ist | |
*Zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen finden Sie auf dem Portal der BÄK -Bundesweite Fortbildungssuche. Zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen finden Sie auf dem Portal der BÄK -Bundesweite Fortbildungssuche sowie auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer.
Für die Vergütung wurden folgende neue Leistungen in den EBM aufgenommen:
| Gebührenordnungsposition (GOP) | Bezeichnung/Bewertung |
| GOP 01871 | Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie Bewertung: 746 Punkte/95,04 Euro |
| GOP 01872 | Niedrigdosis-Computertomographie zur Befundkontrolle im Rahmen der Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie bei einem innerhalb von zwölf Monaten vorausgegangenen kontrollbedürftigen Befund Bewertung: 586 Punkte/74,66 Euro |
| GOP 01875 | Erstellung eines Berichts gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie Bewertung: 39 Punkte/4,97 Euro |
| GOP 01876 | Erstberatung zur Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie Bewertung: 87 Punkte/11,08 Euro |
| GOP 01878 | Veranlassung der konsiliarischen Zweitbefundung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Bewertung: 94 Punkte/11,98 Euro |
| GOP 01879 | Konsiliarische Zweitbefundung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie Bewertung: 389 Punkte/49,56 Euro |
| GOP 01880 | Beratung des Versicherten bei einem abklärungsbedürftigen Befund im Rahmen der Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie Bewertung: 82 Punkte/10,45 Euro |
| GOP 01881 | Teilnahme an einer Konsensuskonferenz im Rahmen der Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie Bewertung: 109 Punkte/13,89 Euro |
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