Zuweiser (Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Innere Medizin) spielen eine entscheidende Rolle, geeignete Patientinnen und Patienten frühzeitig zu identifizieren, um den Zugang zum Lungenkrebs-Screening zu ermöglichen.
Die folgenden Informationen geben einen kompakten Überblick über die wichtigsten Aspekte, die vor der Ausführung und bei der Zuweisung zum Lungenkrebs-Screening zu beachten sind.
Für die Zuweisung zur Lungenkrebsfrüherkennung muss keine Genehmigung beantragt, jedoch ein Nachweis über den Erwerb von Wissen im Bereich der Lungenkrebs-Früherkennung bei der KV Sachsen eingereicht werden.
Sie finden verschiedene Kursangebote online (z. B. bei der Bundesärztekammer unter https://www.baek-fortbildungssuche.de). Zu beachten ist, dass die Fortbildung von einer Ärztekammer zertifiziert ist und die Inhalte dem § 43 Abs. 2 KFE-RL bzw. § 6 Abs. 3 Nr. 3 LuKrFrühErkV entsprechen.
Ansprechpartner:
Fachbereich Qualitätssicherung
0351 8290-71211
bildgebende-diagnostik@kvsachsen.de oder qualitaetssicherung@kvsachsen.kim.telematik
Anspruchsberechtigung bei der Erstberatung (Informationsgespräch) prüfen
Zuweiser führen mit den anspruchsberechtigten Versicherten ein Beratungs- und Aufklärungsgespräch und überweisen sodann an einen teilnehmenden Radiologen zur Durchführung und Befundung einer Niedrigdosis-CT (LDCT), wenn alle Kriterien erfüllt sind.
Kriterien sind:
Aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher, die das 50. Lebensjahr, aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben (50 bis 75-Jährige)
Anspruchsberechtigte müssen mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben UND einen Zigarettenkonsum von mindestens 15 sogenannten „Packungsjahren“ aufweisen (Packungsjahre: Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen multipliziert mit der Zahl der Raucherjahre)
Rauchstopp bei ehemaligen starken Raucherinnen und Rauchern sollte weniger als 10 Jahre zurückliegen
Bericht und Überweisung zum Radiologen (Erstbefunder)
Die KV Sachsen hat einen Musterbericht erarbeitet, in dem die medizinische Eignung dokumentiert werden kann. Dieser steht unter www.kvsachsen.de > Für Praxen > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > Lungenkrebsfrüherkennung (LDCT) zur Verfügung.
Teilnehmende Ärzte (Zuweiser + Erstbefunder + Zweitbefunder) finden Sie auf der öffentlichen Arztsuche der KV Sachsen (Internetseite oder im Mitgliederportal).
Leistungen der Zuweiser
Erstellung eines Berichts: GOP 01875 (4,97 Euro / 39 Punkte)
Erstberatung zur Teilnahme an der Früherkennung von Lungenkrebs: GOP 01876 (11,08 Euro / 87 Punkte)
Ihr Ansprechpartner
Genehmigungsverfahren:
Fachbereich Qualitätssicherung
bildgebende-diagnostik@kvsachsen.de oder qualitaetssicherung@kvsachsen.kim.telematik
0351 8290-71211