Seit dem 18.02.2026 haben alle Personen zwischen 12 und 24 Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf eine Impfung mit einem quadrivalenten MenACWY-Impfstoff.
Momentan muss der Impfstoff jedoch auf einem Privatrezept verordnet und die ärztliche Leistung nach GOÄ berechnet werden. Die Versicherten haben einen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten gegenüber ihren Kostenträgern.
Wie bereits am 24.11.2025 und 22.12.2025 angekündigt, ist die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie zu den STIKO-Empfehlungen zur Meningokokken-C sowie Meningokokken-ACWY-Impfung nun in Kraft getreten.
Das bedeutet, dass keine neuen MenC-Impfserien für Säuglinge und Kleinkinder mehr begonnen werden dürfen. Sollte eine Vervollständigung der Impfserie notwendig sein, können die Abrechnungsziffern 89114 und 89114S noch bis zum 30.09.2026 angesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass durch den Wegfall der öffentlichen Impfempfehlung für MenC-Impfungen auch die Staatshaftung für Impfschadensfälle nach § 24 SGB XIV entfällt. Die Erziehungsberechtigten sind entsprechend darüber aufzuklären.
Die Verordnung von MenACWY-Impfstoffen für alle Personen im Alter von 12 bis 14 Jahren (Nachholimpfung bis zum Alter von 24 Jahren) als Sprechstundenbedarf und die Abrechnung der ärztlichen Leistung über die KV Sachsen sind erst möglich, wenn die Verordnungs- sowie Abrechnungsmodalitäten in der Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen geregelt wurden. Das heißt, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Impfstoff auf einem Privatrezept verordnet werden muss und die ärztliche Leistung nach GOÄ abzurechnen ist.
Hintergrund: Die Verhandlungen zur Vergütung der MenACWY-Impfung finden in enger Abstimmung mit dem BVKJ statt. Dieser bat uns bei den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen, dass sich diese Impfung grundlegend von Impfprogrammen im Säuglings- und Kleinkindalter unterscheidet. „Der wesentliche Aufwand entsteht nicht allein durch die Durchführung der Impfung, sondern durch die aktive Identifikation der Zielgruppe, die strukturierte Ansprache sowie die Begleitung der Entscheidungsfindung. Jugendliche haben nur selten Regelkontakte mit der ärztlichen Versorgung und zeigen eine geringe präventive Eigenmotivation. Entsprechend ist eine erfolgreiche Impfstrategie auf ein strukturiertes und kontinuierliches Engagement des gesamten Praxisteams angewiesen.“
Wir werden die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) entsprechend informieren, bitten jedoch um Verständnis, dass die Verhandlungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.
Einen Überblick über alle Änderungen finden Sie in unserer Gesamtübersicht Schutzimpfungen.
– Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe / jac/fri –
Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe