Die KV Sachsen und die BARMER haben im Rahmen der Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen ab dem 1. April 2025 nachfolgende Änderungen bzgl. der Impfung gegen Meningokokken Serogruppe B vereinbart. Die Leistung kann ab sofort – zusätzlich zu den Pflichtleistungen – für alle Versicherten der BARMER ab dem vollendeten 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verordnet werden.
Die ärztliche Leistung wird mit der Ziffer 89114Z abgerechnet und der Impfstoff zu Lasten der AOK PLUS über den Sprechstundenbedarf verordnet. Im zweiten Quartal 2025 getätigte Verordnungen auf Privatrezept und abgerechnete Impfleistungen über GOÄ werden von der BARMER geduldet.
Eine Übersicht über alle Verordnungsmodalitäten finden Sie in der Gesamtübersicht Schutzimpfungen.
Fachbereich Verträge/ak