Änderungen Impfung gegen Meningokokken Serogruppe B

Die KV Sachsen und die DAK haben im Rahmen der Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen ab dem 1. Juli 2025 nachfolgende Änderungen bzgl. der Impfung gegen Meningokokken Serogruppe B vereinbart.

Die Leistung kann ab sofort – zusätzlich zu den Pflichtleistungen – für alle Versicherten der DAK ab dem vollendeten 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verordnet werden.

Die ärztliche Leistung wird mit der Ziffer 89114Z abgerechnet und der Impfstoff zu Lasten der AOK PLUS über den Sprechstundenbedarf verordnet. Im dritten Quartal 2025 getätigte Verordnungen auf Privatrezept und abgerechnete Impfleistungen über GOÄ werden von der DAK geduldet.

Eine Übersicht über alle Verordnungsmodalitäten finden Sie in der Gesamtübersicht Schutzimpfungen

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Verordnungen > Impfen > Gesamtübersicht Schutzimpfungen