Mit der Einreichung der Quartalsabrechnung zum Quartal 1/2026 tritt die neue „Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung zur Erstellung und Einreichung der Abrechnung“ in Kraft.

Diese beinhaltet die geltenden Regelungen zur Einreichung der Abrechnung und löst damit die bisher geltende „Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Erstellung der leitungsgebundenen elektronischen Quartalsabrechnung“ ab.

Durch diese Überarbeitung wurde die Richtlinie an die aktuellen Vorgaben zur  Einreichung der Abrechnung angepasst. Neben redaktionellen Anpassungen erfolgte u.a. eine Überarbeitung bezüglich der technischen Gegebenheiten bzw. Voraussetzungen sowie Regelungen, wie die Einreichung der Abrechnung zu erfolgen hat.

Die neue Richtlinie finden Sie hier zum Download:

– Fachbereich Honorar- und Abrechnungssteuerung/Stabsstelle –
 

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Fachbereich Leistungsabrechnung

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