Information zum Schreiben vom 15.11.2024 – „Ihre notwendigen Fortbildungen im Jahr 2024 für Ihre genehmigungspflichtigen Leistungen“

Mit o. g. Schreiben war das Ziel verbunden, rechtzeitig an die gesetzlich geltende Fortbildungsanforderung zur Aufrechterhaltung der genehmigungspflichtigen Leistungen zu erinnern. Die Bitte, die spezifischen Fortbildungsnachweise frühzeitig – spätestens bis 02.01.2025 - bei der KV Sachsen einzureichen, führte teilweise zu Unverständnis und Rückfragen.

Vor diesem Hintergund möchten wir Ihnen nähere Informationen hierzu geben und die Einreichungsfrist entsprechend konkretisieren.

Die KV Sachsen ist verpflichtet, die Erfüllung der spezifischen Fortbildungen fristgerecht zu prüfen. Aufgrund von bundesmantelvertraglichen Regelungen und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist die KV Sachsen – unter Einhaltung von gesetzten Fristen – gegenüber der KBV berichtspflichtig. Die KBV kann sich u. a. mit Datengrundlagen und einer fristgemäßen Qualitätsdarstellung, im Interesse der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, zum Beispiel bei  Gesetzgebungsverfahren oder gesundheitspolitischen Entscheidungen auf Bundesebene einbringen. Die notwendigen Daten der Qualitätssicherung und der jährliche Qualitätsbericht der KBV stellen u. a. eine wichtige Basis für Gespräche und Verhandlungen der KBV mit den verschiedensten Vertragspartnern, wie dem G-BA und GKV-Spitzenverband dar.

Der Fachbereich Qualitätssicherung bittet daher, die Nachweise (Kopien) zur spezifischen Fortbildungsverpflichtung, sofern nicht bereits geschehen, möglichst frühzeitig einzureichen. Der Termin 02.01.2025 hat keine Auswirkungen auf Ihre Genehmigungen, er ermöglicht uns den Überblick, welche Ärzte und Psychotherapeuten ggf. an die bislang bekannten, einzuhaltenden Fristen  – 31.01.2025 bzw. 31.03.2025 (nur im Themengebiet Onkologie) erinnert werden sollten. Uns ist bekannt, dass zum Teil aus objektiven Gründen, wie z. B. dem Prozedere mit den Ärztekammern u. a., der in unserem Schreiben angegebene Termin nicht in allen Fällen umsetzbar ist.

Unser Interesse liegt darin, die Mitglieder der KV Sachsen zu unterstützen, die notwendigen Fortbildungen der genehmigungspflichtigen Leistungen gemäß den Fristen nachweisen zu können und die Fristen zur Übermittlung der Daten an die KBV einzuhalten.

Gern können Sie uns einen Auszug aus dem Punktekonto der Sächsischen Landesärztekammer per E-Mail oder Post senden. 

qualitaetssicherung@kvsachsen.de

oder

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Ressort Qualität/116 117 Sachsen
Fachbereich Qualitätssicherung
Braunstraße 16
04347 Leipzig

Sofern Sie Ihre Nachweise fristgerecht und vollständig einreichen, werden Sie von uns nicht gesondert kontaktiert. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Mitwirken.

Ansprechpartner:

Evelyn Krappe

Fachbereichsleiterin Qualitätssicherung

0341 2432-2500

qualitaetssicherung@kvsachsen.de

 

Fachbereich Qualitätssicherung/ek