Informationen mit Merkblatt und Übersicht der Vergütung
Ab 01.01.2025 tritt in Sachsen die bundesweite Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) in Kraft, da der § 73a SGB V als Rechtsgrundlage für die sächsische Onkologie-Vereinbarung nicht (mehr) angewendet werden kann.
Dennoch konnten sich die sächsischen Krankenkassen und die KV Sachsen auf regionale Ergänzungen bzw. Besonderheiten zur bundesweiten Vereinbarung (im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten) verständigen.
Für bisher an der sächsichen Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte gilt ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Die KV Sachsen und die sächsischen Krankenkassen konnten sich auf einen Bestandsschutz für diese Ärzte einigen. Dies gilt auch für Ärzte der Versorgungsebene 1 nach sächsischer Onkologie-Vereinbarung, welche in der Anlage 7 zum BMV-Ä nicht mehr vorgesehen ist.
Alle onkologisch verantwortlichen Ärzte bzw. deren Praxisinhaber werden detailliert in einem Schreiben informiert.
Eine Übersicht der Vergütung ab 01.01.2025 erhalten Sie unter Dokumente.
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qualitaet-vertraege-vereinbarungen@kvsachsen.de
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Fachbereich Qualitätssicherung/ek