Anpassung der Anspruchsberechtigung iFobt (Okkulttest)

Im Rahmen der oKFE-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss besteht für Patienten und Patientinnen eine Anspruchsberechtigung auf eine Untersuchung zur Darmkrebsfrüherkennung.

Seit dem 01.04.2025 haben sowohl Frauen als auch Männer im Rahmen der Darmkrebs-Früherkennungsuntersuchung ab einem Alter von 50 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf einen iFobt-Test (Okkultbluttest) oder eine Koloskopie alle 10 Jahre. Auch die Einladungsschreiben zu der Früherkennungsuntersuchung folgen der neuen geschlechtsunspezifischen Anspruchsberechtigung.

Weiterführende Informationen:

https://www.g-ba.de/richtlinien/104/

Ansprechpartner:

Ressort Qualität/116 117

Fachbereich Qualitätsentwicklung

0351 8290-6551

datengestuetzte-qs@kvsachsen.de

 

Fachbereich Qualitätsentwicklung/rhe