Anpassung der Anspruchsberechtigung iFobt (Okkulttest)
Im Rahmen der oKFE-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss besteht für Patienten und Patientinnen eine Anspruchsberechtigung auf eine Untersuchung zur Darmkrebsfrüherkennung.
Seit dem 01.04.2025 haben sowohl Frauen als auch Männer im Rahmen der Darmkrebs-Früherkennungsuntersuchung ab einem Alter von 50 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf einen iFobt-Test (Okkultbluttest) oder eine Koloskopie alle 10 Jahre. Auch die Einladungsschreiben zu der Früherkennungsuntersuchung folgen der neuen geschlechtsunspezifischen Anspruchsberechtigung.
Im Rahmen der Altregelung konnten Frauen bis zum 55. Geburtstag einen jährlichen Stuhltest durchführen lassen. Die KBV stellte klar, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der vorangegangenen Untersuchungen bindend ist und keine Übergangsregelung vorgesehen ist. Das heißt, wenn bei Patientinnen im Jahr 2024 ein iFOBT erfolgt ist, darf der nächste erst im Jahr 2026 stattfinden.
Weiterführende Informationen:
Ansprechpartner:
Ressort Qualität/116 117
Fachbereich Qualitätsentwicklung
0351 8290-6551 (bis 31.08.2025)
0351 8290-71110 (ab 01.09.2025)
datengestuetzte-qs@kvsachsen.de
Fachbereich Qualitätsentwicklung/rhe