Die entsprechende Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie ist am 14.04.2026 in Kraft getreten und löst die vorherige Empfehlung der sequenziellen Pneumokokken-Indikationsimpfung für Personen im Alter von 2 bis 17 Jahren ab.

Die am 5. März 2026 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) bezüglich der Indikationsimpfung für Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren im Alter von ≥ 2 bis 17 Jahren gegen Pneumokokken-Erkrankungen, ist nun in Kraft getreten. Bitte beachten Sie zusätzlich:

  • Personen ab 2 Jahren, die bereits eine sequenzielle Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23) oder eine alleinige PPSV23-Impfung erhalten haben, sollen in einem Abstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten.

  • Bei einer ausgeprägten Immundefizienz kann bereits im Abstand von 1 Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erwogen werden. 

  • Ebenso soll bei Personen, die mit PCV13 oder PCV15 geimpft wurden, eine Impfung mit PCV20 im Abstand von 1 Jahr erfolgen.

Der PCV20-Impfstoff wird über den Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS verordnet. Die Abrechnung der ärztlichen Leistung erfolgt über die Nummer 89120. Da momentan keine Wiederholungsimpfungen vorgesehen sind, entfällt die Abrechnungsnummer 89120 R.

Einen Überblick über alle Änderungen finden Sie in unserer Gesamtübersicht Schutzimpfungen.

– Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe / man –

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