Ausweisung eines Sonderbedarfspotentials durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen für die allgemeine fachärztlichen Versorgung
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2025 Kriterien zur Ermittlung und Ausweisung eines Sonderbedarfspotential für die allgemeine fachärztliche Versorgung beschlossen. Grundlage dafür bilden Regionen mit festgestelltem Versorgungsdefizit trotz vorliegender regulärer Zulassungsbegrenzungen, in denen der Landesausschuss die Möglichkeit für eine Zulassung im Sonderbedarf sieht. Die Ausweisung dieses Sonderbedarfspotentials dient der Verbesserung der regionalen Versorgung. Dafür wurden auf Basis der Bedarfsplanungs-Richtlinie und der Vorgaben des Landesausschusses Kriterien zur Ermittlung des Sonderbedarfspotentials entwickelt und festgelegt.
Im Ergebnis der Prüfung auf Sonderbedarfspotential weist der Landesausschuss für die Arztgruppe der Hautärzte 2 Stellen im Rahmen des Sonderbedarfspotentials für den Landkreis Görlitz mit Wirkung ab 01.10.2025 aus.
Auch bei ausgewiesenem Sonderbedarfspotential müssen Ärztinnen und Ärzte weiterhin ein Antrags- und Genehmigungsverfahren für Sonderbedarf beim regional zuständigen Zulassungsausschuss durchlaufen. Eine gesonderte Antragstellung beim Zulassungsausschuss ist weiterhin erforderlich, da der Landesausschuss lediglich eine Empfehlung ausspricht, die keine bindende Wirkung besitzt.
Die Prüfung auf Sonderbedarfspotential und die mögliche Ausweisung von Stellen erfolgt ab sofort regelmäßig durch den Landesausschuss.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
Die Empfehlung des Landesausschusses ersetzt kein Zulassungsverfahren.
Eine Sonderbedarfszulassung muss weiterhin beim regional zuständigen Zulassungsausschuss unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen beantragt und durch ihn genehmigt werden.
Die Prüfung auf Sonderbedarfspotential erfolgt quartalsweise durch den Landesausschuss. Die Ausweisung der möglichen Stellen erfolgt in den Zulassungsbeschränkungen des Landesausschusses auf Seite 7.
V.i.S.d.P. Claus Ludwig Meyer-Wyk
Vorsitzender des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen