Änderung Prüfintervall - erstmalige Konstanzprüfung bei Neugeräten/ neuer interdisziplinärer Grundkurs Kopf-Hals
Ärzte mit einer Ultraschallgenehmigung müssen gemäß der Ultraschall-Vereinbarung in regelmäßigen Abständen an der Überprüfung der technischen Bildqualität ultraschalldiagnostischer Untersuchungen im B-Modus (Konstanzprüfung) teilnehmen.
In der KV Sachsen wird diese Prüfung anhand von Wartungsprotokollen durchgeführt. Nach Änderung in der Ultraschall-Vereinbarung zum 01.04.2025 findet die erste Konstanzprüfung für Neugeräte (Ultraschallsysteme, die zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung noch keine 24 Monate in Betrieb waren) erst 8 Jahre nach Genehmigungserteilung statt. Alle folgenden Prüfungen werden in 6-jährigem Abstand durchgeführt. Gebrauchtgeräte werden unverändert erstmalig nach 6 Jahren geprüft.
Zudem wurde in Anlage II der Ultraschall-Vereinbarung ein zusätzlicher interdisziplinärer Grundkurs Kopf-Hals eingeführt.
Mit einer Dauer von 16 Unterrichtsstunden umfasst er die Anwendungsbereiche (AB) 3.1 Nasennebenhöhlen, AB 3.2 Gesichts- und Halsweichteile sowie AB 3.3 Schilddrüse. Dieser Kurs ist vor allem für die Gebiete der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Nuklearmedizin interessant. Der bisherige interdisziplinäre Grundkurs mit den für diese Gebiete nicht notwendigen Anwendungsbereichen Abdomen und Thorax muss nicht mehr belegt werden.
Dokumente:
KV-InfoAktuell 61: QS-Vereinbarung Ultraschalldiagnostik
KV-InfoAktuell 61: Anlage Vereinbarung Ultraschalldiagnostik
Ansprechpartner:
Ressort Qualität 116/117 / Qualitätssicherung