Zu den drei auf dem deutschen Markt befindlichen Pneumokokkenimpfstoffen Pneumovax 23® (PPSV23), Prevenar 13® (PCV13) und Synflorix® (PCV10 nur für Kleinkinder) kamen im Dezember 2021 Vaxneuvance® (PCV15) und im Februar 2022 Apexxnar® (PCV20) dazu.

Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie dringend, bei der Verordnung von Pneumokokkenimpfstoffen das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.

Aktuell empfiehlt die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) die Pneumokokkenimpfung für vier Personengruppen wie folgt:

Personengruppe

Die Impfung ist ausschließlich
mit folgenden Impfstoffen möglich*:

Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von 24 Monaten: keine Einschränkung des Impfstoffes in der SI-RL

Prevenar 13®,
Synflorix®,
Vaxneuvance®

 

Personen ab 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge chronischer Erkrankungen: PPSV23 (Pneumovax 23®), in bestimmten Fällen sequenzielle Impfung mit PCV13 (Prevenar 13®) gefolgt von PPSV23 (Pneumovax 23®)

Pneumovax 23®,
Prevenar 13®

 

Personen ab 60 Jahren: PPSV23 (Pneumovax 23®) Pneumovax 23®

Personen mit beruflichen Tätigkeiten
wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschl. metalloxidischen Schweißrauchen führen.

 

Pneumovax 23

*Aktuell zugelassene Impfstoffe (Stand: 28.03.2023), alphabetische Sortierung

Ergänzende Informationen zu Apexxnar®:

Der 20-valente Konjugat-Impfstoff (PCV20) ist ab 18 Jahren zur aktiven Immunisierung zur Prävention von invasiven Erkrankungen und Pneumonien, die durch Streptococcus pneumoniae verursacht werden, zugelassen.

Da die SI-RL aktuell PCV20 (Apexxnar®) nicht explizit empfiehlt, ist eine Verordnung zu Lasten der GKV derzeit (noch) nicht möglich. Bei Nichtbeachtung ist mit Regressanträgen seitens der Krankenkassen zu rechnen.

Wird eine Impfung mit einem Impfstoff gewünscht, der aktuell keine GKV-Leistung darstellt (in der oben stehenden Tabelle nicht explizit erwähnt), müssen sowohl der Impfstoff als auch die ärztliche Leistung privat liquidiert werden. Die Patienten können sich im Nachgang um Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse bemühen.

- Verordnungs- und Prüfwesen/Rei -