Anwendung eingeschränkt auf Personen mit hohem Risiko für eine Chikungunya-Infektion

Die Chikungunya-Impfung kann für folgende Personen als Indikationsimpfung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden:

  • Personen, die gezielte Tätigkeiten gemäß Biostoffverordnung mit Chikungunya-Viren ausüben (z. B. in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien) unter Berücksichtigung der Altersgruppen für die jeweiligen Impfstoffe.

  • Beruflich bedingt Reisende ab dem Alter von 12 Jahren,

    • die in ein Gebiet reisen, für das ein aktuelles Chikungunya-Ausbruchsgeschehen bekannt ist,

    • die einen längeren Aufenthalt (über 4 Wochen) oder wiederholte Kurzzeitaufenthalte in Chikungunya-Endemiegebieten planen und bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Chronifizierung oder einen schweren Verlauf der Erkrankung aufgrund z. B. eines Alters ab 60 Jahren oder infolge schwerer Ausprägungen von internistischen Grunderkrankungen besteht.

Empfohlen wird die einmalige Impfung mit attenuierten Lebendimpfstoff oder Totimpfstoff. Für Personen ab 60 Jahren soll nur der Totimpfstoff verwendet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine Aussage über die Notwendigkeit beziehungsweise den Zeitpunkt einer Auffrischimpfung getroffen werden.

Der Zulassungsinhaber von Ixchiq (Chikungunya-Impfstoff, lebend) informierte am 14. Juli 2026 in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut), dass Ixchiq nur Personen verabreicht werden sollte, bei denen ein hohes Risiko besteht, sich mit Chikungunya zu infizieren. Ixchiq ist bei Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression aufgrund einer Erkrankung oder medikamentösen Therapie unabhängig vom Alter kontraindiziert und sollte grundsätzlich nicht zusammen mit anderen Impfstoffen verabreicht werden.

– Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe / jac –

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