Am 19. Dezember 2024 konnten sich die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) auf vertragliche Regelungen zur Meningokokken-B-Impfung einigen.

Die Impfung gegen Meningokokken-B wurde von der Ständigen Impfkommission für bestimmte Bevölkerungsgruppen empfohlen, die Schutzimpfungs-Richtlinie wurde angepasst und trotzdem mussten die Impfstoffe privat verordnet und die ärztliche Leistung privat - über GOÄ - abgerechnet werden.

Dies hat nun ein Ende! Seit 19. Dezember 2024 gelten die Regularien der Schutzimpfungs-Richtlinie und der Bezugsweg gemäß der Impfvereinbarung Sachsen.

Für den Fall, dass bereits versehentlich Meningokokken-B-Impfstoffe über den Sprechstundenbedarf bezogen und Impfleistungen nach der Schutzimpfungs-Richtlinie erbracht wurden, gelten die in der Tabelle genannten Regelungen rückwirkend.

Ressort Honorar und Verordnung/FB Arzneimittel/Impfstoffe/cj