Am 28. November 2024 konnten sich die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) auf vertragliche Regelungen zu den oben genannten Impfungen einigen.

Die Impfungen gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV), Affenpocken (Mpox) und Dengue wurden von der Ständigen Impfkommission für bestimmte Bevölkerungsgruppen empfohlen, die Schutzimpfungs-Richtlinie wurde angepasst und trotzdem mussten die Impfstoffe privat verordnet und die ärztliche Leistung privat – über GOÄ – abgerechnet werden.

Dies hat nun ein Ende! Seit 28. November 2024 gelten die Regularien der Schutzimpfungs-Richtlinie und der Bezugsweg gemäß der Impfvereinbarung Sachsen.

Für den Fall, dass bereits versehentlich RSV-Impfstoffe über den Sprechstundenbedarf bezogen bzw. Impfleistungen nach der Schutzimpfungs-Richtlinie erbracht wurden, gelten die in der Tabelle genannten Regelungen rückwirkend.

–Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe/Jac–