Die Europäische Kommission hat den an die Omikron‐Subvariante XBB.1.5 angepassten Impfstoff von Moderna zugelassen. Spikevax XBB.1.5 ist zur Vorbeugung von COVID‐19 bei Erwachsenen und Kindern ab einem Alter von 6 Monaten verfügbar. Er liegt als Injektionsdispersion vor und wird in Einzeldosis-Durchstechflaschen ausgeliefert. Im Gegensatz zu Comirnaty XBB.1.5 wird dieser Impfstoff nicht zentral vom Bund beschafft und zur Verfügung gestellt. Er kann damit vom Arzt nicht zulasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) und damit nicht kostenfrei für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezogen werden.

Bei einer Verordnung des mRNA‐Impfstoffes Spikevax XBB.1.5 entstehen für die Krankenkassen Kosten, die bei Verwendung des anderen verfügbaren mRNA‐Imfstoffes Comirnaty XBB.1.5 nicht anfallen, da dieser nach wie vor vom Bund beschafft wird. Bei gegebener Vergleichbarkeit der mRNA‐Impfstoffe hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ist eine entsprechende Verordnung insofern als unwirtschaftlich anzusehen und mit einem entsprechenden Regressrisiko für den Arzt verbunden.

Es steht nicht fest, ob eine Verordnung dieses Impfstoffs von den Krankenkassen überhaupt erstattet wird.

Es gibt Berichte, wonach das Bundesministerium für Gesundheit und Krankenkassen erklärten, dass der Impfstoff von Moderna beispielsweise in medizinisch begründeten Fällen zulasten der GKV eingesetzt werden könne. Bislang hat die Ständige Impfkommission (STIKO) allerdings keine Fallkonstellationen definiert, bei denen der Impfstoff Spikevax dem Impfstoff Comirnaty vorzuziehen ist. Die KBV sieht hier daher einen schnellstmöglich zu erfolgenden Klärungsbedarf durch die Krankenkassen. Einerseits, um mögliche Verunsicherungen und unnötige, aber zeitraubende Diskussionen in den Praxen zu vermeiden, und andererseits, um Ärzte keinem Regressrisiko auszusetzen.

Zur Klärung hat sich die KBV bereits an den GKV-Spitzenverband gewandt. Sobald Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.