Wer die ambulante Versorgung ausbremst, gefährdet die Gesundheitsversorgung von morgen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie alle wissen es: Die ambulante Versorgung ist seit Jahrzehnten das stabile Rückgrat unseres Gesundheitswesens. Mit nur etwa 16 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen stemmen niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten rund 97 Prozent aller Patientenkontakte – wohnortnah, effizient und auf hohem Qualitätsniveau.
In der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wozu wir – der ambulante Sektor – fähig sind. Millionen Impfungen, Tests und Behandlungen wurden in den Praxen organisiert. Während die Krankenhäuser entlastet wurden, haben Sie, die niedergelassenen Kollegen, die Versorgung der Bevölkerung am Laufen gehalten – oft am Limit und weit über das normale Maß hinaus!
Umso unverständlicher ist es, dass ausgerechnet dieser Bereich jetzt wieder für Sparmaßnahmen herhalten muss. Das Beitragsstabilisierungsgesetz sendet ein fatales Signal: Leistung und Verantwortung werden nicht honoriert, sondern finanziell bestraft. Das ist nicht nur fehlende Wertschätzung, das ist eine schwerwiegende politische Fehlentscheidung.
Es besteht die Gefahr, dass Niedergelassene früher in den Ruhestand gehen, statt mit ständig steigenden Kosten, wachsender Bürokratie und unzureichenden Honoraren weiterzumachen. Jede geschlossene Praxis verschärft den Ärztemangel, verlängert Wartezeiten und schwächt vor allem die Versorgung auf dem Land.
Wer heute bei der ambulanten Versorgung spart, spart nicht an Strukturen – er spart an der Gesundheitsversorgung der Menschen. Die Folgen werden Ihre Patienten spüren, doch auch die Kommunen, die Krankenhäuser und am Ende das gesamte System.
Wir appellieren seit längerem eindringlich an die Politik: „Erkennen Sie endlich die zentrale Bedeutung der ambulanten Versorgung an. Ein Sektor, der effizient, wirtschaftlich und verlässlich arbeitet, darf nicht dauerhaft finanziell benachteiligt werden. Das geht zu Lasten der Patienten.“
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Entwurfes für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes haben wir unsere Kritik daran öffentlich gemacht, gemeinsam mit fast allen Fachverbänden und einstimmigem Votum aus unserer Vertreterversammlung. Zeitgleich haben wir alle politischen Ebenen kontaktiert und nachdrücklich auf die negativen Folgen für die Versorgung unserer Patienten hingewiesen. Die Resonanz der Politik war ernüchternd. Wir haben keinerlei Rückmeldung der Entscheidungsträger bekommen, auch nicht auf die konstruktiven Vorschläge aus der Vertreterversammlung.
Die KV Sachsen hat ihre Positionen frühzeitig und mit Nachdruck gegenüber Bundes- und Landespolitik vertreten: Bereits im Mai informierte sie im Rahmen der Landespressekonferenz und der Vertreterversammlung alle sächsischen Bundestagsabgeordneten über die Folgen des GKV-BstabG für die ambulante Versorgung. Zuletzt wurde der Druck mit persönlichen Schreiben an die sächsischen Bundestagsmitglieder nochmals erhöht. Parallel wandte sich die KV Sachsen mehrfach an Ministerpräsident Michael Kretschmer und Staatsministerin Petra Köpping, um auf die absehbaren, negativen Auswirkungen des Gesetzes hinzuweisen, dies sogar noch unmittelbar am Tag der Entscheidung — im Vorfeld der Abstimmung in Bundestag und Bundesrat.
Seit dem 10. Juli ist klar: Das Gesetz ist beschlossen. Der Bundestag hat nach namentlicher Abstimmung zugestimmt. Das Abstimmungsverhalten ist übrigens öffentlich einsehbar. Der Bundesrat, der formal nicht zustimmen muss, hat keine Zwei-Drittel-Mehrheit für das Anrufen des Vermittlungsausschusses erreichen können, auch Sachsen hat nicht für die Anrufung gestimmt.
Die politischen Entscheider tragen die Verantwortung für die Folgen ihrer Beschlüsse. Später zu sagen, „Das haben wir nicht kommen sehen.“ wird nicht funktionieren. Die Warnungen lagen und liegen auf dem Tisch.
Wir als die Vorstände der KV Sachsen und zugleich selbst niedergelassene Ärzte wissen, dass man ein Gesundheitssystem nicht dauerhaft auf dem Rücken derjenigen stabilisieren kann, die es jeden Tag am Laufen halten. Wer heute die ambulante Versorgung schwächt, wird morgen erklären müssen, warum die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung schlechter ist.
Die ambulante Versorgung hat den Staat in der Pandemie nicht im Stich gelassen. Jetzt lässt der Staat die ambulante Versorgung im Stich!
Und gerade deswegen möchten wir Ihnen, unseren Vertragsärzten und -psychotherapeuten, sagen: Lasst euch von dieser Entscheidung nicht entmutigen. Eure Arbeit genießt das Vertrauen der Menschen. Sie ist unverzichtbar – und sie verdient Anerkennung, kein Misstrauen.
Die KV Sachsen wird die Umsetzung des Gesetzes weiter begleiten und sich intensiv für Ihre Belange einsetzen. Sollten sich handlungsnotwendige Konsequenzen für Sie ergeben, werden wir dezidiert und zeitnah darüber informieren. Wir werden weiter mit Nachdruck für faire Rahmenbedingungen, eine auskömmliche Finanzierung und den Erhalt einer starken ambulanten Versorgung kämpfen.
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
Stefan Windau und Manuela Sipli