Der am 29. April 2026 vom Kabinett verabschiedete Regierungsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stößt auf massive Kritik aus der sächsischen Ärzteschaft. In einer gemeinsamen Veranstaltung haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) sowie zahlreiche ärztliche und psychotherapeutische Berufsverbände abgestimmt und sind zu einer einhelligen Einschätzung gelangt: Das geplante Gesetz bedroht die ambulante Versorgung im Freistaat ernsthaft – und damit auch Ihre tägliche Arbeit in den Praxen.

Kern der Kritik sind geplante Vergütungsbegrenzungen für ärztliche Leistungen sowie weitere Kürzungen in der Psychotherapie. Die Folgen wären nach Einschätzung der Beteiligten unmittelbar spürbar: weniger Behandlungskapazitäten, längere Wartezeiten – vor allem in ländlichen Regionen, die bereits heute unter Versorgungsdruck stehen.

Hinzu kommt, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs nicht eingebunden wurden. Die Einsparungen treffen einseitig die Leistungserbringer, ohne die Konsequenzen für die Patientenversorgung offen zu benennen. Strukturelle Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben dabei ungelöst – die Last wird stattdessen auf Vertragsärzte und -psychotherapeuten verlagert.

Statt langfristiger Stabilität drohen nach Ansicht der KV Sachsen sogar höhere Kosten: Ineffiziente Verschiebungen in der Versorgung könnten die erhofften Einsparungen langfristig ins Gegenteil verkehren. Besonders widersprüchlich erscheint das Vorhaben, weil es anderen gesundheitspolitischen Zielen des Bundesgesundheitsministeriums – etwa einem geplanten Primärarztversorgungsgesetz oder der Reform der Notfallversorgung – direkt zuwiderläuft.

Sachsen trifft das besonders hart: Eine überdurchschnittlich alte Bevölkerung, viele Ärzte kurz vor dem Ruhestand und ein bereits bestehender Fachkräftemangel machen die Region besonders verwundbar. Weitere finanzielle Einschnitte könnten zusätzliche Praxisschließungen auslösen – mit dem Ergebnis, dass nicht mehr der medizinische Bedarf, sondern Budgetvorgaben das Versorgungsangebot bestimmen.

KV Sachsen-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Stefan Windau macht die Konsequenzen klar: „Wird dieser Gesetzesentwurf so umgesetzt, so führt dies zwangsläufig zu Engpässen in der ambulanten Versorgung. Wenn Termine wegfallen, Personal abgebaut werden muss und letztendlich sogar Praxen schließen müssen, geht dies am Ende zu Lasten der Patienten. Wird die ambulante Versorgung geschwächt, gefährdet dies die Stabilität des gesamten Gesundheitssystems." Er fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs, ein transparentes Beteiligungsverfahren und nachhaltige Finanzierungsansätze – unter anderem durch eine stärkere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.

Dr. med. Manuela Sipli, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende, unterstreicht die besondere Effizienz der ambulanten Versorgung – und damit ihren täglichen Beitrag zum Gesundheitssystem: „Mit lediglich 16 Prozent der deutschlandweiten Gesamtausgaben im Gesundheitswesen bewältigen unsere ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten rund 97 Prozent aller Patientenanliegen – das ist immens!" Die geplanten Einsparungen von rund 179 Millionen Euro jährlich allein in Sachsen hätten daher sehr konkrete Auswirkungen auf Ihre Versorgungsmöglichkeiten vor Ort.

Die KV Sachsen und die Berufsverbände sprechen sich klar gegen weitere Honorarkürzungen aus und fordern den Erhalt bewährter Vergütungsanreize. Der gemeinsame Appell an die Politik: Die wohnortnahe medizinische Versorgung – Ihre tägliche Arbeit – darf nicht kurzfristigen Sparzielen geopfert werden.

Gern möchten wir Sie in diesem Zuge auf die bundesweite Petition „STOP – Kahlschlag der ambulanten Versorgung“ hinweisen – wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.