Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat beschlossen, die verpflichtende Durchführung von Stichprobenprüfungen in der Kernspintomographie ab 2025 für mindestens 5 Jahre auszusetzen. Dies wurde mit gleichbleibend guten Ergebnissen bisheriger Prüfungen begründet.
– Qualitätssicherung/fr –
Weiterführende Informationen:
Beschluss Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie: Aussetzung des Leistungsbereichs Kernspintomographie
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