Gesunde Erwachsene sollen künftig erst ab 75 Jahren eine jährliche Auffrischimpfung erhalten. Die Empfehlung, bei Erwachsenen eine Basisimmunität durch mindestens drei Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) aufzubauen, entfällt.

Gesunde Erwachsene sollen künftig erst ab 75 Jahren eine jährliche Auffrischimpfung erhalten. Die Empfehlung, bei Erwachsenen eine Basisimmunität durch mindestens drei Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) aufzubauen, entfällt.

Die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) sieht momentan eine COVID-19-Auffrischimpfung für gesunde Erwachsene ab 60 Jahren vor. Durch die deutlich gesunkenen Hospitalisierungs- und Sterberaten sowie das insgesamt geringe Risiko schwerer Verläufe in dieser Altersgruppe, wurde die Altersgrenze angehoben. Daher sollen gesunde Erwachsene zukünftig erst ab 75 Jahren eine jährliche Auffrischimpfung erhalten.

Die Empfehlungen für Risikogruppen bleiben wie bisher bestehen und wurden zum Teil ergänzt. Schwangeren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsassoziierter Komplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Hypertonie) wird ab dem 2. Trimenon ebenfalls eine Auffrischimpfung empfohlen.

Die jährliche Impfung soll (einmalig pro Saison) bevorzugt im Spätsommer/Frühherbst durchgeführt werden. Versäumte Impfungen können im weiteren Saisonverlauf nachgeholt werden. Bei der Impfung soll zwischen nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion oder der letzten COVID-19-Impfung möglichst ein Mindestabstand von 6 Monaten eingehalten werden.

Der Beschluss zur Aufnahme der Empfehlung in die SI-RL liegt aktuell dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor. Erst am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Regelung in Kraft.

Wir werden zu gegebener Zeit erneut darüber informieren und die Änderungen in die Gesamtübersicht Schutzimpfungen übernehmen.

 – Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe / man –

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