Bis dahin gilt die aktuelle Schutzimpfungs-Richtlinie: Indikationsimpfung – sequenzielle Pneumokokken-Impfung für Personen im Alter von 2 bis 17 Jahren.
Am 5. März 2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) dahingehend beschlossen, dass die Pneumokokken-Indikationsimpfung für Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren im Alter von ≥ 2 bis 17 Jahren zukünftig mit dem PCV20-Impfstoff empfohlen wird.
„Personen ab dem Alter von 2 Jahren, die in der Vergangenheit bereits eine sequenzielle Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23) oder eine alleinige PPSV23-Impfung erhalten haben, sollen in einem Abstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten.“
Bitte beachten Sie, dass der Beschluss erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft tritt. Aktuell gilt für die Pneumokokken-Indikationsimpfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung noch:
Personen im Alter von 2 bis 17 Jahren: Sequenzielle Impfung mit PCV13 oder PCV15, gefolgt von PPSV23 nach 6 bis 12 Monaten. → Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes, Wiederholung der Impfung mit PPSV23 in allen Risikogruppen mit einem Mindestabstand von 6 Jahren
Die Regelungen für Personen über 18 Jahre ändern sich nicht:
Personen ab 18 Jahre: Impfung mit PCV20.
Personen ab 18 Jahre, die bereits eine sequenzielle Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23) oder eine alleinige PPSV23-Impfung erhalten haben, sollen in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten.
Bei einer ausgeprägten Immundefizienz kann bereits im Mindestabstand von 1 Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erfolgen.
Ebenso kann bei einer ausgeprägten Immundefizienz bei vorausgegangenen Impfungen mit PCV13 oder PCV15 eine Impfung mit PCV20 im Abstand von 1 Jahr erwogen werden.
Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor.
Einen Überblick bietet die Gesamtübersicht Schutzimpfungen.
Hinweise zu den Abkürzungen der Pneumokokken-Impfstoffe:
PCV13 – Pneumococcal Conjugate Vaccine (13-valenter Konjugatimpfstoff) = Prevenar 13®
PCV15 – Pneumococcal Conjugate Vaccine (15-valenter Konjugatimpfstoff) = Vaxneuvance®
PCV20 – Pneumococcal Conjugate Vaccine (20-valenter Konjugatimpfstoff) = Prevenar 20®
PPSV23 – Pneumococcal Polysaccharides Vaccine (23-valenter Polysaccharidimpfstoff) = Pneumovax 23®
– Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe / jac –