Systemische Therapie Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen steht seit 01.07.2024 die Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung.
Genehmigung beantragen
Für Therapeuten, die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche anbieten möchten, ist bei der KV Sachsen eine Genehmigung zu beantragen:
Genehmigung für Ärztliche Psychotherapeuten
Genehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychologische Psychotherapeuten
Ärzte weisen ihre Fachkunde in Systemischer Therapie durch Weiterbildungszeugnisse bzw. im sogenannten Zweitverfahren in der Regel mit einer Bescheinigung der Ärztekammer nach.
Kinder – und Jugendlichenpsychotherapeuten reichen einen Nachweis über die Zusatzbezeichnung Systemische Therapie der Psychotherapeutenkammer für eine Genehmigung im Zweitverfahren ein.
Weitere Informationen und eine Übersicht der Kontingente und Beweilligungsschritte für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen erhalten Sie in den Praxisnachrichten der KBV.
Fachbereich Qualitätssicherung/ek