Ab 2026 gilt ein anderes Verschlüsselungsverfahren in der TI. Damit Praxen dann weiterhin arbeitsfähig sind, sollten sie dringend prüfen, ob jetzt ggf. Komponenten ausgetauscht werden müssen. Bundesweit können derzeit noch bis zu 10.000 Konnektoren von einem erforderlichen Tausch betroffen sein.
Das bisher geltende RSA-Verschlüsselungsverfahren (Rivest-Shamir-Adleman) in der Telematikinfrastruktur (TI) wird zum Jahresende 2025 durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verschlüsselungsverfahren (Elliptic Curve Cryptography) ersetzt. Davon können auch viele Komponenten, die in Praxen eingesetzt werden betroffen sein: Konnektor, Heilberufsausweis (eHBA), Praxisausweis (SMC-B), Gerätekarte in den eHealth-Kartenterminals (gSMC-KT), Praxisverwaltungssystem und KIM-Dienst.
Praxen sollten Bedarf schnell klären
Wie stark Praxen betroffen sind, hängt davon ab, ob die eingesetzten Komponenten bereits für das neue Verschlüsselungsverfahren gerüstet sind oder ob diese ausschließlich auf Basis des RSA-Verfahrens funktionieren. Praxen sollten sich deshalb schnell an ihren IT-Dienstleister oder Praxissoftware-Hersteller wenden, sofern noch nicht erfolgt, und überprüfen, ob und welche Komponenten ggfls. ausgetauscht werden müssen.
Konnektoren
Bei den betroffenen Konnektoren, die ausschließlich das RSA-Verschlüsselungsverfahren nutzen, handelt es sich in der Regel um Konnektoren mit zweijähriger Laufzeitverlängerung, deren Laufzeit nach 5 Jahre um 2 Jahre verlängert wurde und deren Gültigkeit der Zertifikate somit zum 31.12.2025 ausläuft. Die Laufzeit und somit die technische Funktionsfähigkeit dieser Konnektoren endet unabwendbar am 31.12.2025. Diese Konnektoren sind ab 01.01.2026 nicht mehr einsetzbar. Achten Sie daher insbesondere auf Mitteilungen oder E-Mails Ihres Konnektor-Anbieters, der voraussichtlich einen Austausch oder den Wechsel in Richtung eines TI-Gateway anbieten wird oder bereits angeboten hat.
Sollten Sie unsicher sein, wann der Konnektor der Praxis abläuft, sollten Sie sich schnellstmöglich an Ihren Dienstleister wenden. Alternativ können Sie es selbst unter dem eingebetteten Link prüfen.
Praxisausweise und elektronische Heilberufsausweise
Ausgetauscht werden müssen auch alle elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und SMC-B Praxisausweise der Generation 2.0, welche ausschließlich RSA-fähig sind.
Insbesondere eHBA müssen auch dann schnellstens ersetzt werden, wenn ein längeres Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist. Ohne neuen eHBA können betroffene Praxen ab 01.01.2026 keine eRezepte ausstellen, da dieser für die elektronische Signatur benötigt wird.
Zum Tausch von eHBA´s stellt die Bundesärztekammer auf ihrer Internetseite eine aktuelle Information bereit.
Weil die oben genannten Karten und Komponenten teilweise noch installiert und aktiviert werden müssen, weist die gematik auf eine rechtzeitige Bestellung durch die Praxen hin, damit diese idealerweise bis Anfang Dezember 2025 in den Praxen eintreffen. Weitere Details zum Austausch hat die gematik auch auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Hinweise für Praxen
Von der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens sind nicht alle Praxen gleichermaßen betroffen. Eine Erforderlichkeit des Handelns hängt davon ab, ob die eingesetzten Komponenten bereits ECC-fähig sind oder ausschließlich mit dem RSA-Verfahren arbeiten können.
Die Anbieter von Heilberufsausweisen (eHBA) und Praxisausweisen (SMC-B) haben zugesagt, betroffene Praxen eigenständig auf auslaufende Ausweise hinzuweisen, ohne vorherige Kontaktaufnahme durch die Praxen. In der Regel werden sich auch die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen und weiteren TI-Komponenten mit der Praxis in Verbindung setzen, wenn der Austausch erforderlich ist. Achten Sie daher auch hier auf Schreiben und E-Mails Ihres Anbieters.
Hier finden Sie Informationen der Anbieter von Praxisausweisen und Heilberufsausweisen zum geplanten Austauschprogramm:
Hintergrund der RSA-ECC-Umstellung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundesnetzagentur haben verfügt, dass das RSA-Verschlüsselungsverfahren, das unter anderem bei der elektronischen Signatur genutzt wird, zum Jahreswechsel auf ECC umgestellt werden muss. Spätestens ab Januar 2026 soll diese Umsetzung erfolgt sein, da das ECC-Verschlüsselungsverfahren als künftiger Standard sicherer und effizienter ist.
KBV fordert Verlängerung der Frist
Die KBV hat bereits mehrfach eine Verlängerung der Frist gefordert, um eine geordnete Umstellung zu ermöglichen.
Die gematik hält dennoch grundsätzlich an dem Zeitplan fest – allerdings mit einigen Ausnahmen: So dürfen betroffene Gerätekarten (gSMC-KT-Karten) für Kartenterminals in Abstimmung mit dem BSI vorübergehend auch nach der Frist am 31.12.2025 weiter genutzt werden. Für SMC-B gilt: Sollten Restkarten der Generation SMC-B G2.0 auch nach dem 01.01.2026 im Feld verbleiben, sind diese aus technischer Sicht weiterhin funktionsfähig. Ob eine rechtliche Weiternutzung möglich ist, wird derzeit geprüft.
– Digitalisierung/hoh –
Ihr Ansprechpartner
Fachbereich Digitalisierung
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Weiterführende Informationen
Informationsseite der gematik zur Umstellung auf das neue Verschlüsselungsverfahren