Die Techniker Krankenkasse bittet um Verwendung der neuen Teilnahmeerklärungen.

Für die Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 für TK-Versicherte werden vereinzelt noch veraltete Teilnahmeerklärungen verwendet, was zu erheblichem Mehraufwand führt.

Die bis zum 31.12.2024 gültigen Formulare mit den Vertragsnummern 300001 und 300002 dürfen nicht mehr verwendet werden.

Seit dem 01.01.2025 sind nur noch die neuen Teilnahmeerklärungen mit den Vertragsnummern 500083 und 500084 gültig.

Diese stehen auf unserer Homepage sowie auf der Homepage der KBV zur Verfügung:

https://www.kvsachsen.de/fuer-praxen/vertraege-a-z/frueherkennung-bei-kindern-und-jugendlichen-u10-u11-tk-kbv-bvkj-service-gmbh-ab-112025

https://www.kvsachsen.de/fuer-praxen/vertraege-a-z/frueherkennung-bei-kindern-und-jugendlichen-j2-tk-kbv-bvkj-service-gmbh-ab-112025

https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/selektivvertraege-und-versorgungskonzepte

– Fachbereich Verträge/psc –

Ihr Ansprechpartner

Fachbereich Verträge

0351 8290-74201
vertraege@kvsachsen.de