Reichen Sie die Quartalsabrechnung fristgerecht, korrekt und vollständig ein. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen ist an verbindliche Termine zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung und fristgerechten Honorarzahlung gebunden.
Um Verzögerungen und mögliche Honorarkürzungen zu vermeiden, bitten wir Sie, die nachfolgenden Anforderungen sorgfältig zu beachten.
Fristgerechte Einreichung
Die Quartalsabrechnung muss spätestens bis einschließlich zum 15. des auf das Abrechnungsquartal folgenden Monats bei der KV Sachsen eingegangen sein.
Korrekte Abrechnung
Bitte stellen Sie sicher, dass
eine formal und technisch korrekte Abrechnungsdatei eingereicht wird
bei mehreren abrechnenden Ärztinnen und Ärzten in einer Praxis die Leistungskennzeichnung eindeutig und korrekt erfolgt
Vollständige Abrechnung
Zur vollständigen Abgabe gehören:
die Abrechnungsdatei(en) für alle Leistungsorte
die Erklärung zur Abrechnung (Bestätigung über das Mitgliederportal oder alternativ vollständig und korrekt ausgefüllt per Post oder E-Mail)
Rechnungsbegründende Unterlagen und Dokumentationen bitten wir ebenfalls im o. g. Zeitraum einzureichen.
Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter:
Folgen bei Nichteinhaltung
Die Nichtbeachtung der genannten Kriterien kann gemäß § 4 der Abrechnungsordnung zu einem zusätzlichen Abzug von den Verwaltungskosten führen. Auch eine verspätet eingereichte Abrechnungserklärung kann daher einen Honorarabzug zur Folge haben.
Weitere Informationen finden Sie in der Abrechnungsordnung unter:
https://www.kvsachsen.de/fuer-praxen/vertraege-a-z/abrechnungsordnung
Wir bitten Sie, diese Hinweise zu berücksichtigen und danken Ihnen für Ihre Unterstützung bei einer reibungslosen Abrechnung. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der fristgerechten Einreichung der Abrechnung haben, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit uns über abrechnung@kvsachsen.de in Verbindung zu setzen.
– Fachbereich Leistungsabrechnung –