Ab dem 8. April 2023 geht die Schutzimpfung gegen Corona in die GKV-Regelversorgung über.

Zum aktuellen Zeitpunkt dauern die Verhandlungen mit den Kassen über die konkrete Höhe der Vergütung noch an.

Ab dem 8. April 2023 kann die Corona-Impfung in Ihrer Praxis über Kostenerstattung abgerechnet werden. Dabei können die GOÄ-Ziffern 1, 5 und 375 mit dem Faktor 2,3 angesetzt werden (jeweils 10,72 €).

Bezüglich der Verordnung der Impfstoffe informierte uns die KBV, dass „die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 aktualisiert wurde und nunmehr bis zum 31. Dezember 2023 gültig ist. Damit ist der Bezug der COVID-19-Impfstoffe durch Vertragsärztinnen und -ärzte und deren Verteilung auch über den 7. April 2023 hinaus in unveränderter Form bis zum Jahresende geregelt – sofern zwischenzeitlich keine Aufhebung erfolgt.“.

                                                              Vertragspartner und Honorarverteilung/cl