Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat die Vergütung für die Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial Virus (RSV) für Kinder- und Jugendärzte sowie Hausärzte beschlossen. Die zugrundeliegende RSV-Prophylaxeverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wurde am 13. September 2024 verkündet und ist am Folgetag in Kraft getreten. Die beschlossenen Anpassungen des EBM gelten ab dem 16. September 2024.
Das bedeutet konkret:
Versicherte, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln, die den monoklonalen Antikörper Nirsevimab enthalten, zur Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren.1 | ||
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Wirkstoff | Verordnung | Abrechnungsziffern2 |
einmalige Versorgung mit Arzneimitteln, die den monoklonalen Antikörper Nirsevimab enthalten | Muster 16/eRezept, patientenkonkret zu Lasten der entsprechenden Krankenkasse | 01941 – Beratung und Aufklärung zur Prophylaxe gegen RSV mit Impfung 01942 – Zuschlag zur GOP 01941 (wird durch KV Sachsen zugesetzt) 01943 – Beratung und Aufklärung ohne Impfung |
1 https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/278/VO.html
2 Weitergehende Informationen zu den Gebührenordnungspositionen sind dem EBM zu entnehmen.
Für die Abrechnung sieht der neue EBM-Abschnitt 1.7.10 (Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren) drei Gebührenordnungspositionen (GOP) vor:
01941 – Prophylaxe gegen RSV
beinhaltet die Aufklärung und Beratung der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten des Neugeborenen oder Säuglings zu Sinn, Zweck und Ziel der RSV-Prophylaxe / hierzu gehören auch Informationen zum Wirkmechanismus eines monoklonalen Antikörpers – im Vergleich zu Impfstoffen sowie die anschließende intramuskuläre Injektion des Wirkstoffes Nirsevimab
01942 – Zuschlag zur GOP 01941 für zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Injektion der RSV-Prophylaxe
wird durch die KV Sachsen einmalig zur jeweiligen Injektion zugesetzt
Hintergrund: Nirsevimab kann derzeit nur per Rezept verordnet werden und ist zunächst durch die Eltern zu besorgen. Entsprechend müssen Ärztinnen und Ärzte die Eltern zur Lagerung und gegebenenfalls erforderlichen Kühlung des verordneten Arzneimittels Nirsevimab informieren. Für die Injektion ist ein weiterer Termin erforderlich.
01943 – Aufklärung und Beratung zur RSV-Prophylaxe ohne nachfolgende intramuskuläre Injektion (befristet vom 16.09.2024 bis 15.09.2026)
nur bei Versicherten bis zum vollendeten ersten Lebensjahr berechnungsfähig, sofern noch keine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab in der RSV-Saison durchgeführt wurde
Rückwirkende EBM-Anpassung zum 1. Oktober 2024
Hintergrund: Die Beratung zur RSV-Prophylaxe (GOP 01943) ist bei einem Versicherten am gleichen Behandlungstag nicht neben der RSV-Prophylaxe (GOP 01941) und zeitlich nicht nach einer bereits durchgeführten RSV-Prophylaxe berechnungsfähig.
Um die Abrechnung einer RSV-Prophylaxe bei Säuglingen auch dann zu gewährleisten, wenn die Beratung der Eltern bereits zu einem früheren Zeitpunkt stattfand, wurde die bisherige Regelung wie folgt ergänzt:
01941A – Prophylaxe gegen RSV nach bereist erbrachter GOP 01943 in Vorquartalen
Folgt auf eine bereits abgerechnete Beratung eine, zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführte Injektion von Nirsevimab, wird durch die Kassenärztliche Vereinigung ein Abschlag von 32 Punkten auf die GOP 01941 vorgenommen und die Prüfzeit um 2 Minuten reduziert.
Die hierfür bundeseinheitlich eingeführte kodierte Zusatzziffer 01941A ist durch die Arztpraxis selbst anzusetzen.
Kinder im Alter vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Alter von 24 Monaten mit hohem Risiko für schwere Infektionsverläufe zum Beginn der RSV-Saison,
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Wirkstoff | Verordnung | Abrechnungsziffer |
Nirsevimab ggf. Palivizumab (könnte aufgrund der mehrfachen Applikation als unwirtschaftlich betrachtet werden) | Muster 16/eRezept, patientenkonkret zu Lasten der entsprechenden Krankenkasse | Die Applikation ist mit der Versichertenpauschale abgegolten. |
Der aktuelle Therapiehinweis gemäß Anlage IV AMR des GB-A zu den beiden Wirkstoffen ist zu beachten.
Des Weiteren möchten wir auf die zu erwartende erhöhte Nachfrage auf Beyfortus® hinweisen:
Der Zulassungsinhaber Sanofi Winthrop Industrie wird im Zeitraum vom 01.09.2024 bis 30.10.2024 Packungen des Arzneimittels aus Frankreich und Spanien in Deutschland auf den Markt bringen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe