Wöchentliche Meldung über Impf-DokuPortal beendet

Mit Wirkung zum 08.04.2023 wurde die Impfung gegen COVID-19 in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen.

Daraufhin wurde die Impfvereinbarung Sachsen (Pflichtleistungen) um den 10. Nachtrag ergänzt und eine Vergütungshöhe von 15,- EUR je Impfung vereinbart. Diese Vergütung bildete auch den zusätzlichen Dokumentationsaufwand (Dokumentationsbogen und Meldepflichten an das RKI) ab. Am 30.06.2024 endete die COVID-19-Vorsorge-Verordnung des BMG und es entfiel die wöchentliche Meldung der täglich durchgeführten COVID-19-Impfungen über das Impf-DokuPortal der KBV. Die Chargennummer des Impfstoffes wird nun für alle Impfungen im Feld 5010 erfasst.

Durch diese Änderung reduziert sich ab 01.10.2024 die Vergütung auf 14,00 EUR je Impfung. Die Vergütungshöhe wird ab dem 01.01.2025 um den Orientierungspunktwert weiterentwickelt.

Ansprechpartner

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