COVID-19-Impfstoffe teilweise als Einzeldosen verfügbar – Vergütung reduziert sich für diese um 3,00 EUR.

Mit Wirkung zum 08.04.2023 wurden die Impfungen gegen COVID-19 in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Die Impfvereinbarung Sachsen (Pflichtleistungen) wurde daraufhin um den 10. Nachtrag ergänzt und eine Vergütungshöhe von 15,00 EUR je Impfung vereinbart. Diese Vergütung bildete einerseits den temporär erhöhten Dokumentationsaufwand und andererseits den erhöhten Aufwand bei der Verwendung von Mehrdosisbehältnissen ab.

Zum 01.10.2024 reduzierte sich durch den Wegfall des Dokumentationsbogens und der Meldepflichten an das RKI die Vergütung auf 14,00 EUR je Impfung.

Seit Ende 2024 sind Einzeldosen der Firmen Novavax (Nuvaxovid JN.1) und Moderna (Spikevax JN.1 - Achtung: nicht über das BAS beziehbar) auf dem deutschen Markt. Für diese reduziert sich die Vergütung ab 01.01.2025 auf 11,54 EUR je Impfung. Die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (Comirnaty JN.1 angepasst sowie Comirnaty KP.2 angepasst) werden weiterhin in Mehrdosenvials angeboten und daher mit 14,54 Euro vergütet. Die konkrete Auswahl des Impfstoffes trifft weiterhin der impfende Arzt.

Weitere Hinweise zu den Abrechnungsmodalitäten finden Sie in den Abrechnungshinweisen.

Eine Übersicht über alle Verordnungsmodalitäten finden Sie in der Gesamtübersicht Schutzimpfungen.

Fachbereich Verträge/ak