Die gematik informiert aktuell über eine Verlängerung der Pilotphase in den Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens und über eine erneute Prüfung Mitte März 2025 für einen möglichen Starttermin zum bundesweiten Rollout.
Bundesweiter ePA Rollout nicht vor April 2025
Nach Informationen der gematik GmbH wird die am 15.01.2025 gestartete Pilotphase zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) noch einmal verlängert. Eine Prüfung für den bundesweiten Rollout ist Mitte März geplant. Vorausgesetzt, dass die Erfahrungen in den Modellregionen positiv sind, ist die bundesweite Einführung der „ePA für alle“ ab April möglich.
Die Umsetzung der zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen verläuft weiterhin wie vorgesehen und ist ebenfalls - wie angekündigt - maßgebliches Kriterium für einen bundesweiten Rollout.
Die gematik informiert weiterhin, dass die Pilotierung der elektronischen Patientenakte (ePA) in mehr als 300 teilnehmenden Einrichtungen in den Modellregionen Hamburg & Umland, Franken sowie Nordrhein-Westfalen schrittweise erfolgt. Wichtige Erkenntnisse über das Zusammenspiel einzelner Komponenten und Dienste konnten bereits gewonnen und notwendige Anpassungen angestoßen werden. Damit erfüllt die Pilotphase ihren vorgesehenen Zweck.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben am 10. Februar die Anlage der ePA-Akten für ihre Versicherten, die nicht widersprochen haben, abgeschlossen. Auch erste private Krankenversicherungen haben ihre Mitglieder mit einer ePA ausgestattet. Insgesamt wurden bisher über 70 Millionen Akten (Stand: 11.02.2025) angelegt.
Müssen Leistungserbringer in Sachsen die ePA befüllen?
Bis zum Abschluss der Erprobung in den Modellregionen und bis zur Freigabe des bundesweiten Rollouts der ePA müssen Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Apotheken die ePA in Sachsen weder befüllen noch nutzen. Auch die meisten Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) stellen das Modul für die ePA 3.0 noch nicht bundesweit zur Verfügung bzw. führt die Nutzung des Moduls zu einer Fehlermeldung.
Patienten in Sachsen haben in dieser Zeit noch keinen Anspruch auf eine Befüllung der „ePA für alle“ im Behandlungskontext.
Um Ihre Patienten über die Erprobungsphase zu informieren, stellen wir Ihnen einen Aushang für die Praxisräume unter folgendem Link zum Download bereit: Praxisaushang zur Erprobung
Darüber hinaus hat das BMG die Kürzung der TI-Pauschalen gegen Praxen die zwar das aktuelle ePA-Modul aber noch nicht die „ePA für alle“ im Einsatz haben ausgesetzt. Solang der bundesweite Rollout nicht erfolgt ist, müssen Ärzte und Psychotherapeuten keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn sie das entsprechende ePA-Modul (Version 3.0) nicht installiert haben.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung der gematik zum verschobenen ePA Rollout
Informationen der KV Sachsen zur „ePA für alle“
Informationen der KBV zur „ePA für alle“
Ressort Zentrale Dienste/Fachbereich Digitalisierung/hoh