Gesetzliche Grundlage
Verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel sind bis zum vollendeten 22. Lebensjahr eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 24a SGB V. Die Kosten für das Verhütungsmittel selbst, dessen Einsetzen sowie die Beratung werden in diesem Altersbereich vollständig von der GKV getragen (ggf. zuzüglich gesetzlicher Zuzahlung ab 18 Jahren).
Nach Abschluss des 22. Lebensjahres übernimmt die Krankenkasse in der Regel keine Kosten mehr für diese Verhütungsmittel. Ausnahmen können gelten, wenn die Verordnung aus medizinischen Gründen erfolgt.
Versorgung mit Langzeit-Kontrazeptiva
Unter den Begriff der Langzeit-Antikonzeptiva fallen insbesondere das Einlegen eines Intrauterinpessars IUP und die subkutane Applikation eines implantierbaren Depot-Kontrazeptivums.
Keine Aufsplittung von GKV- und Privatleistungen
Wenn Verhütungsmittel der Pflichtleistungen unterliegen, sind sie auf Kassenrezept zu verordnen und die Leistungen nach EBM abzurechnen. Eine teilweise Privatabrechnung einzelner Leistungsbestandteile (z. B. Verordnung der Spirale auf Kassenrezept, Einsetzen als Privatleistung) ist unzulässig und kann zu Regressforderungen führen. Eine Durchmischung von GKV- und privatärztlicher Abrechnung im selben Behandlungsfall ist nicht gestattet.
Die Wirtschaftlichkeit von verschreibungspflichtigen Depotkontrazeptiva wird von den jeweiligen Krankenkassen unterschiedlich bewertet und obliegt nicht der KV Sachsen.
Gesamtübersicht der Leistungen am Beispiel Spirale
| Leistung | Bis 21 Jahre | Ab 22 Jahren |
| Spirale | GKV-Leistung (ggf. Zuzahlung) | Privatleistung |
| Einsetzen der Spirale (GOP 01830) | GKV-Leistung | Privatleistung |
| Beratungsgespräch vor dem Einsetzen (GOP 01821) | GKV-Leistung | GKV-Leistung (gem. § 24a SGB V für alle GKV-Versicherten kostenlos) |
| Erste Lagekontrolle nach dem Einsetzen (GOP 01831) | GKV-Leistung | GKV-Leistung (altersunabhängig) |
| Weitere Lagekontrollen (jährlich) (GOP 33044) | GKV-Leistung | Privatleistung, bei med. Begründung als GKV-Leistung möglich |
| Lokale Betäubung / Schmerzmittel | Privatleistung | Privatleistung |
| Entfernen der Spirale (GOP 01830 / GOP 08330) | GKV-Leistung | Privatleistung, bei med. Begründung als GKV-Leistung möglich |
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