Informationen und Merkblatt im Mitgliederportal

Werden Patienten ins Krankenhaus zu einer ambulanten Operation überwiesen, kommt es in der Folge häufig zur Anforderung von Leistungen bei den niedergelassenen Ärzten.

Patienten werden dann zu den die ambulante Operation veranlassenden Ärzten zurückgeschickt, mit dem Auftrag u. a. Laborleistungen zu erbringen oder beispielsweise Hilfsmittel bereits im Vorfeld zu verordnen. Diese Verfahrensweise ist oft Anlass für Auseinandersetzungen, offenbar verursacht durch Unklarheiten auf beiden Seiten.  

Um Sie in diesen Fällen zu unterstützen, hat die KV Sachsen ein Merkblatt erarbeitet. In diesem Merkblatt sind die Leistungen und Zuständigkeiten laut AOP-Vertag nach § 115 b SGB V aufgeführt. Sie können das Merkblatt für zukünftige Anforderungen nutzen und dem Patienten zur Weitergabe an die Klinik aushändigen. Das Merkblatt steht zum Download im Mitgliederportal unter der Rubrik Dokumente > Veranlasste Leistungen bereit.

Ansprechpartner

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Veranlasste Leistungen unter:

0351 8290-6504     

veranlasste-leistungen@kvsachsen.de

Fachbereich Veranlasste Leistungen/was