Videosprechstunden bieten Praxen zahlreiche und unabhängige Einsatzmöglichkeiten

Die Anwendungsmöglichkeiten der Videosprechstunde im Rahmen der Versorgung der Patienten sind vielfältig.

Damit Sie die zahlreichen und unabhängigen Einsatzmöglichkeiten der Videosprechstunde Ihren Patienten anbieten können, bedarf es einer Genehmigung durch die KV Sachsen. Vor der Ausführung und Abrechnung der Videosprechstunde ist ein Antrag für Ihre Praxis zu stellen.

Antragsberechtigte Fachgruppen:

  • Ärzte fast aller Fachgruppen mit Ausnahme von Laborärzten, Pathologen und Radiologen

  • Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Räumliche und apparativ-technische Anforderungen:

Regelung bei ablaufenden Nachweisen

Sofern die Laufzeit der Zertifikate eines Videodienstanbieters im laufenden Quartal endet, werden diese bis zum Ende des Quartals anerkannt. Sie können die entsprechenden Videodienste somit bis zum Quartalsende weiter nutzen.

Wir empfehlen Ihnen, bei der Auswahl und Nutzung von Videodienstanbietern auf Aspekte zu achten, die ihre berufs- und vertragsarztrechtlichen Pflichten tangieren, wie z. B.:.

  • Videodienstanbieter darf keine Werbung im Rahmen der Videosprechstunde schalten

  • Patientinnen und Patienten dürfen nicht zur Registrierung verpflichtet werden

  • Patientinnen und Patienten müssen ihren Behandler frei wählen können (keine Zuweisung durch den Videodienstanbieter)

  • Auswertungen von Gesundheitsdaten durch den Videodienstanbieter sind nicht zulässig

  • Auswertung und Speicherung Ihrer Abrechnungsziffern durch den Videodienstanbieter sind nicht zulässig

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier

Ansprechpartner:

Fachbereich Qualitätssicherung
0351 8290-71214
qualitaet-vertraege-vereinbarungen@kvsachsen.de

Fachbereich Qualitätssicherung/ekr