Ab 2027 fehlen der ambulanten Versorgung in Sachsen nach vorläufigen Berechnungen mindestens 112 Mio. Euro jährlich. Die KV Sachsen warnt vor weniger Sprechstunden, Leistungen und spürbaren Folgen für Patientinnen und Patienten.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen hat die ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände heute über die finanziellen Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BstabG) für die ambulante Versorgung in Sachsen informiert.
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes und den jüngsten Beschlüssen des Bewertungsausschusses lassen sich diese Folgen erstmals vorläufig berechnen. Das Ergebnis: Der ambulanten Versorgung in Sachsen werden ab 01.01.2027 erhebliche Mittel entzogen. Zukünftig werden mindestens 112 Mio. € im Jahr für die ambulante Versorgung von Patienten fehlen.
Die KV Sachsen warnt die Politik erneut vor spürbaren Konsequenzen ihrer Entscheidungen für die Versorgung der Patienten. Denn weniger Mittel bedeuten weniger Versorgung. Praxen finanzieren aus diesen Mitteln Personal, Räume und Sprechzeiten – und das bei ohnehin steigenden Kosten für Angestellte, Miete und Praxisbedarf. Kommen jetzt Honorarkürzungen hinzu, verschärft sich diese Schere zusätzlich. Fällt beispielsweise die volle Vergütung der sogenannten offenen Sprechstunden weg, sinkt zwangsläufig die Zahl Patienten, die dort akut, ohne vorherigen Termin, noch versorgt werden können.
Nach ersten, vorläufigen Berechnungen ist von Honorarkürzungen von bis zu mehr als 14% auszugehen. Besonders stark sind Fachgruppen der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, der Chirurgie/Orthopädie und der Neurologie/Psychiatrie sowie die Psychotherapie betroffen.
Das GKV-BstabG trifft dabei einen Versorgungsbereich, der besonders wirtschaftlich arbeitet. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) versorgen Arzt- und Psychotherapiepraxen bundesweit rund 97 Prozent aller GKV-Behandlungsfälle bei nur rund 15 Prozent der GKV-Gesamtausgaben. Krankenhäuser behandeln dagegen nur 3 Prozent der Fälle, verursachen aber 33 Prozent der Ausgaben.
Die drohenden Engpässe in der ambulanten Versorgung, die sich aus den Sparmaßnahmen ergeben, sind aus Sicht der KV Sachsen evident: „Diese Kürzungen treffen nicht nur Ärzte und Psychotherapeuten – sie treffen die Versorgung unserer Patienten. Die entzogenen Mittel waren bislang notwendig, um Sprechstunden, Leistungen und Praxisstrukturen im heutigen Umfang zu sichern. Fehlen sie, lässt sich dieser Status quo nicht halten. Das ist die eigentliche Folge dieses Gesetzes“, erklären der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. med. Stefan Windau, und die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. med. Manuela Sipli, gemeinsam.
Die KV Sachsen ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Fehlende Mittel lassen sich nicht ersetzen. Die KV Sachsen fordert die sächsische Politik auf, sich auf Bundesebene jetzt für eine korrekte Rückführung der Mittel, die für Terminvermittlung und die offene Sprechstunde zur Verfügung standen, einzusetzen. Die im Gesetz formulierte Lösung ist nicht korrekt. Das ist auch dem Gesetzgeber bekannt. Bliebe sie bestehen, würde dies noch größere Verwerfungen in der Versorgung zur Folge haben.
„Das Gesetz ist schlecht gemacht und voller Fehler. Die Verschlechterung der Versorgungssituation wird für die Patienten spürbar sein. Leider wollte das im Vorfeld niemand hören.“, konstatieren beide Vorstände der KV Sachsen.
V.i.S.d.P.: Dr. med. Stefan Windau
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen
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