Aktuell häufen sich die Meldungen von Rezeptdiebstählen und -fälschungen zur illegalen Beschaffung von Arzneimitteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Rezeptfälschungen vor allem von GLP-1-Analoga eindämmen – eRezept nutzen
Der Wunsch, schnell und (scheinbar) unkompliziert mit „der Abnehmspritze“ Gewicht zu verlieren, ist nach wie vor verbreitet. Dafür nehmen einige Anwender auch illegale Bezugswege in Kauf. Um Rezeptfälschungen einzudämmen, empfiehlt die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen GLP-1-Analoga, aber auch Medikamente mit Suchtpotenzial (Schmerzmittel, Beruhigungsmittel usw.) möglichst immer auf eRezept zu verordnen.
Rezeptdiebstahl vorbeugen
Bitte achten Sie auch darauf, dass Papierrezepte nicht in Sichtweite der Patienten am Empfang und in den Sprechzimmern aufbewahrt werden. Der Vorrat an Papierrezepten sollte unter Verschluss gelagert werden.
Bitte denken Sie daran, dass auch durch Einlösung gestohlener Originalrezepte ein wirtschaftlicher Schaden bei der Krankenkasse entstehen kann.
Die Kasse kann in einem solchen Fall prüfen lassen, ob dieser Schaden durch Verletzung der Sorgfaltspflicht begünstigt wurde.
Fachbereich Arzneimittel/Impfen/jac