Vereinbarungen aktuell im Unterschriftsverfahren - Links und Downloads
Wie jedes Jahr haben die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) die Zielwerte und Richgrößen für die Auffälligkeitsprüfung der sächsischen Ärzte verhandelt. Die entsprechenden Vereinbarungen befinden sich aktuell im Unterschriftsverfahren.
Richtgrößenvereinbarung Sachsen – Arzneimittel 2025
Gemäß der in den Rahmenvorgaben auf Bundesebene vereinbarten Steigerungsfaktoren und der Veränderung von Zahl und Alter der Versicherten wurde das Ausgabenvolumen effektiv um 5,10 % auf 3.056.013.749,38 € gesteigert. Gleiches erfolgte mit dem Richtgrößenvolumen (647.653.962,03 €).
Die gemittelten Richtgrößen für das Jahr 2025 konnten für fast alle Fachgruppen stabil gehalten oder gesteigert werden. Eine Ausnahme bilden die Anästhesisten, da hier die aktuellen DDD-Kosten (1. Halbjahr 2024 vs. 1. Halbjahr 2023) wegen der Preissenkungen für Tapentadol (Ablauf des Patentschutzes) massiv gesunken sind. Daher wird die mittlere Richtgröße hier leicht abgesenkt.
Für Kinderärzte wurde in der Richtgrößenvereinbarung 2025 eine Passage zur Berücksichtigung von Nirsevimab-Verordnungen aufgenommen. Es wird klargestellt, dass die Kosten des Antikörpers zur RSV-Prophylaxe von Säuglingen nicht im Richtgrößenvolumen enthalten sind. Dies wurde auch rückwirkend zum 1. Oktober 2024 im 2. Nachtrag zur Arzneimittelvereinbarung für das Jahr 2024 sowie dem 1. Nachtrag zur Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2024 geregelt.
Folgende Richtgrößen gelten für Arznei- und Verbandmittel einschließlich Sprechstundenbedarf (Bruttowerte) im Jahr 2025 (Richtgrößen 2025).
Arzneimittelvereinbarung 2025
Einigkeit herrschte zwischen den Krankenkassen und der KV Sachsen, das NOAK- Ziel weiter zu pausieren, da in dieser Wirkstoffgruppe zwei Vertreter nicht im Rahmen der frühen Nutzenbewertung bewertet wurden und damit nicht alle Substanzen auf der selben wissenschaftlichen Grundlage vergleichbar sind.
Die Wirtschaftlichkeitsziele wurden gemäß der Arzneimittelvereinbarung 2025 verhandelt. Eine Information zu den Substanzen, deren Verordnung zur Zielerreichung beiträgt, und Substanzen, die nur eingeschränkt verordnet werden sollen, finden Sie in der Anlage zur Arzneimittelvereinbarung 2025.
Zusammenfassend gilt:
Der Zielwert für den Medikationskatalog wird nicht über 89 % erhöht.
Biosimilarzielwerte wurden möglichst nicht über 90 % vereinbart.
Es wurde ein neues Ziel für biosimilare Interleukin(R)-Antikörper in Höhe von 55 % für Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin – Gastroenterologie sowie Innere Medizin – Rheumatologie vereinbart. Dieses Ziel wird in der Zielwertprüfung 2025 noch nicht geprüft.
Es wurde ein neues Ziel für generische Fingolimod-Präparate in Höhe von 72,5 % für Fachärzte für Neurologie vereinbart.
Das Ziel „Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR)“ wurde inhaltlich in das Ziel „Anteil NSAR ohne Kombinationen“ umstrukturiert. Diclofenac/Omeprazol- sowie Naproxen/Esomeprazol-Kombinationen sollen nur eingeschränkt verordnet werden. Dementsprechend hoch ist der Zielwert.
Bei den beiden Opioid-Zielen für Anästhesisten konnte dem Patentablauf von Tapentadol leider nicht Rechnung getragen werden. Die Zusammensetzung der Zielquoten bleibt inhaltlich wie im Vorjahr. Tapentadol-Verordnungen tragen nach wie vor nicht zur Erreichung des Zielwerts bei. Sobald für Tapentadol ein Festbetrag festgelegt wurde, kann die KVS erneut auf die LVSK zugehen.
Links und Downloads
Ausführliche Informationen und Downloads finden Sie unter:
Arzneimittel/Impfstoffe/cj/swo