Wie jedes Jahr haben die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) die Zielwerte und Richtgrößen für die Auffälligkeitsprüfung der sächsischen Ärzte verhandelt. Die entsprechenden Vereinbarungen befinden sich aktuell im Unterschriftsverfahren.
Arzneimittel- und Richtgrößenvereinbarung Sachsen – Arzneimittel 2026
Gemäß der in den Rahmenvorgaben auf der Bundesebene vereinbarten Steigerungsfaktoren und der Veränderung von Zahl und Alter der Versicherten wurde das Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel auf 3.190.513.246,99 € gesteigert. Gleiches erfolgte mit dem Richtgrößenvolumen (676.158.131,07 €).
Die gemittelten Richtgrößen für das Jahr 2026 konnten für fast alle Fachgruppen stabil gehalten oder gesteigert werden.
Die Klarstellung, dass die Kosten des Antikörpers zur RSV-Prophylaxe von Säuglingen nicht im Richtgrößenvolumen der Kinderärzte enthalten sind, besteht in der Richtgrößenvereinbarung weiterhin.
Die Arzneimittelvereinbarung 2026 wurde mit folgenden Wirtschaftlichkeitszielen verhandelt. Eine Information zu den Substanzen, deren Verordnung zur Zielerreichung beiträgt, und Substanzen, die nur eingeschränkt verordnet werden sollen, finden Sie in der Anlage zur Arzneimittelvereinbarung 2026.
Zusammenfassend gilt:
Der Zielwert für den Medikationskatalog wurde nicht über 89 % erhöht.
Biosimilarzielwerte wurden möglichst nicht über 90 % vereinbart.
Das Ziel „orale Opioide der Stufe III nach WHO“ wurde gestrichen.
Das Ziel „definierte generikafähige Onkologika“ für Fachärzte für Innere Medizin - Hämatologie und Onkologie wurde ausgesetzt.
Das NOAK-Ziel bleibt weiterhin ausgesetzt.
Für Fachärzte für Neurologie sowie Neurologie/ Psychiatrie wurde beim Ziel „MS-Therapeutika - moderate Form“ der Wirkstoff Tegomilfumarat unter die Substanzen, die nur eingeschränkt verordnet werden sollen, aufgenommen.
Prüfungsvereinbarung 2026
Ab 01.01.2026 wurde Sotyktu® mit dem Wirkstoff Deucravacitinib außerhalb der Fachgruppe der Kinderärzte als Praxisbesonderheit in Anlage 1a Teil B der Prüfungsvereinbarung aufgenommen.
Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe/jac