Seit dem 21. Oktober 2025 können Anträge auf Zulassung einer Gelbfieberimpfstelle in Sachsen online über das Verwaltungsportal Amt24 gestellt werden. Damit wird die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes weiter vorangetrieben.
Im Vollzug der Internationalen Gesundheitsvorschriften dürfen Gelbfieberimpfungen gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG) nur spezielle, zugelassene Gelbfieberimpfstellen durchführen. Zuständig für die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle im Freistaat Sachsen ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS). Diese erfolgt auf der Grundlage der Kriterien des SMS für die Beantragung der Zulassung als Gelbfieberimpfstelle (Stand: 15. Dezember 2017) und ist kostenpflichtig.
Bisher mussten Ärztinnen und Ärzte, die eine Gelbfieberimpfstelle einrichten möchten, ihre Anträge beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt einreichen. Mit dem neuen digitalen Verfahren können die erforderlichen Unterlagen nun vollständig online übermittelt werden – schnell und sicher.
Kriterien für die Beantragung und weitere Informationen:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Referat 23 | Öffentlicher Gesundheitsdienst, Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz