Anpassungen bei den Zuzahlungen für Heilmittel, die in Arztpraxen erbracht und abgerechnet werden
Im Internet-Beitrag vom 10. Januar 2023 informierten wir über die aktuellen Vergütungsanpassungen in der Physiotherapie. Mit den aktuellen Preisen ergeben sich auch Anpassungen bei den Zuzahlungen für Heilmittel, die in Arztpraxen erbracht und abgerechnet werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die veränderten Zuzahlungsbeträge bei ärztlich durchgeführten Heilmittelbehandlungen ab 1. April 2023 gültig sind. Entsprechend einer Regelung im Bundesmantelvertrag-Ärzte – konkret: § 18 Absatz 10 BMV-Ärzte – gelten die Zuzahlungsbeträge erst mit Wirkung zum darauffolgenden Quartal.
Die aktuelle Übersicht der Zuzahlungsbeträge können Sie einsehen unter Für Praxen > Verordnungen > Heilmittel (Dokumente und Links)
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abt. Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Geschäftsstelle gern zur Verfügung.
Verordnungs- und Prüfwesen/mau