Seit 01.10.2025 Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung zu Karotis-Stenose

Seit dem 01.10.2025 haben gesetzlich versicherte Patienten einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor geplanten Eingriffen zur Behandlung einer verengten Halsschlagader (Karotis-Stenose).

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat folgende Fachärzte zur Erteilung einer solchen Zweitmeinung berechtigt, um die Entscheidung für oder gegen den Eingriff zu unterstützen:

  • Fachärzte für Neurologie,

  • Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie,

  • Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie,

  • Gefäßchirurgie und Neurochirurgie sowie

  • Radiologie mit Expertise in endovaskulären Verfahren oder mit Schwerpunkt Neuroradiologie

Die Indikationsstellung im Zweitmeinungsverfahren soll interdisziplinär unter Einbeziehung eines Neurologen erfolgen. Bei Bedarf können darüber hinaus weitere Ärzte der oben genannten medizinischen Fachgebiete hinzugezogen werden.

Die Genehmigung dafür können berechtigte Fachärzte ab sofort beantragen.

Mehr erfahren Sie unter www.kvsachsen.de > Für Praxen > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > Zweitmeinungverfahren

Ansprechpartner:

Fachbereich Qualitätssicherung
0351 8290-71214
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