Zweitmeinungsverfahren tritt zum 01.04.2025 in Kraft

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass gesetzlich Versicherte ab 01.04.2025 eine zweite ärztliche Meinung einholen können, wenn ihnen eine chirurgische Entfernung der Prostata (Prostataektomie), eine perkutane Strahlentherapie oder eine interstitielle Brachytherapie empfohlen wurde.

Die als Zweitmeiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob die geplante Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch notwendig ist oder ob eine „Aktive Überwachung“ des Tumors mit regelmäßigen Kontrollen ausreicht. Das Zweitmeinungsverfahren tritt zum 01.04.2025 in Kraft. 

Eine Zweitmeinung zu lokal begrenztem und nichtmetastasiertem Prostatakarzinom können Fachärzte folgender Fachrichtungen abgeben:

  • Urologie

  • Strahlentherapie

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